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Im Prozess um die Betreiber der illegalen Streamingplattform Movie2k deutet sich ein Deal an. Der Hauptangeklagte soll gestehen und weitere Bitcoin herausgeben. Für Sachsen geht es um Milliarden.
Der Vorsitzende Richter brachte am fünften Verhandlungstag einen Vorschlag ins Spiel: Geständnis gegen Strafrabatt. Das berichtet unter anderem der MDR. Grundlage ist Paragraf 257c der Strafprozessordnung.
Konkret stellte das Gericht dem Hauptangeklagten eine vergleichsweise milde Strafe in Aussicht. Sollte er ein umfassendes Geständnis ablegen, könnte er mit einer Haftstrafe zwischen einem und anderthalb Jahren rechnen – ausgesetzt zur Bewährung. Zuvor war in Medienberichten noch von einem möglichen Strafmaß von bis zu 13 Jahren die Rede.
Im Gegenzug müsste der mutmaßliche Betreiber der illegalen Streamingplattform „movie2k.to“ jedoch tiefgreifende Zugeständnisse machen. Neben den bereits sichergestellten Bitcoin soll er auch Zugangsdaten zu weiteren Beständen herausgeben.
Weitere 57.000 Bitcoin im Fokus
Besonders brisant: Nach Angaben des Gerichts geht es um zusätzliche rund 57.000 Bitcoin. Beim aktuellen Kurs entspricht das einem Wert von mehr als drei Milliarden Euro.
Zusammen mit den bereits beschlagnahmten und verkauften rund 50.000 Bitcoin würde sich der Gesamtwert auf mehr als sechs Milliarden Euro summieren.
Bereits Anfang 2024 hatten Ermittler in Sachsen Bitcoin im damaligen Wert von rund zwei Milliarden Euro sichergestellt. Die Coins wurden im Sommer 2024 in mehreren Tranchen veräußert – mit einem Erlös von rund 2,64 Milliarden Euro. Es war die bislang größte Verwertung von Kryptowerten durch deutsche Behörden.
Der Hauptangeklagte hatte die rund 50.000 Bitcoin selbst an die Ermittler übergeben – im Gegenzug wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen. Zuvor war er mehrere Jahre international gesucht worden, bevor er 2023 im Ausland festgenommen wurde.
Präzedenzfall für Milliarden aus Kryptowährungen
Im Kern des Verfahrens steht weiterhin eine grundsätzliche juristische Frage: Wer darf am Ende über das Geld verfügen?
Zwar gelten viele der ursprünglich rund 220.000 Urheberrechtsverstöße mittlerweile als verjährt. Dennoch soll der aus den Taten erzielte Gewinn eingezogen werden. Entscheidend ist, ob die Bitcoin rechtlich weiterhin einer verfolgbaren Straftat zugeordnet werden können.
Für Sachsen geht es dabei um enorme Summen. Sollte das Gericht die Einziehung bestätigen, könnte der Freistaat Milliarden behalten – ein erheblicher finanzieller Spielraum für den Landeshaushalt.
Gleichzeitig drohen Risiken. Sollte die Einziehung scheitern, könnte das Geld zurückgezahlt werden müssen. Auch Drittansprüche etwa aus dem Ausland oder von Rechteinhabern sind nicht ausgeschlossen.
Verfahren könnte deutlich verkürzt werden
Ein Deal hätte noch einen weiteren Effekt: Das Verfahren könnte deutlich beschleunigt werden. Laut Gericht müssten dann nicht mehr alle einzelnen Geldwäschetaten im Detail aufgearbeitet werden.
Neben dem Hauptangeklagten stellte der Richter auch für einen Mitangeklagten eine Bewährungsstrafe in Aussicht. Für den 39-jährigen Mann aus Polen nannte das Gericht einen Strafrahmen zwischen acht und zwölf Monaten.
Ob es tatsächlich zu einer Verständigung kommt, ist offen. Die Verteidigung äußerte bereits Kritik am Vorgehen. Klar ist jedoch: Die Entscheidung könnte weit über den Einzelfall hinausreichen.
Der Prozess gilt schon jetzt als möglicher Präzedenzfall für den Umgang mit digitalen Milliardenvermögen und für die Frage, wie weit der Staat im Kryptozeitalter zugreifen darf.
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6 Kommentare
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