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Startseite»News»Rohstoffe-News»ROUNDUP: Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum ohne Erfolg
Rohstoffe-News

ROUNDUP: Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum ohne Erfolg

Ariva.deVon Ariva.devor 4 Stunden6 Kommentare2.891 Aufrufe
ROUNDUP: Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum ohne Erfolg
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BORKUM/LÜNEBURG (dpa-AFX) – Nach jahrelangem Streit um die Rechtmäßigkeit der Gasförderung in der Nordsee vor der Insel Borkum gibt es zumindest für die deutsche Seite vorerst Klarheit: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgewiesen. Damit hat die Genehmigung, die das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) im August 2024 dem Energieunternehmen One-Dyas erteilt hatte, Bestand. Die Umwelthilfe hatte die Genehmigung aus wirtschafts- und umweltpolitischer Sicht für rechtswidrig gehalten und geklagt.

Für dich zusammengefasst:

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).

Quelle: – ©unsplash.com:

Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht hat das OVG nicht zugelassen. Dagegen kann aber binnen eines Monats nach dem Urteil Beschwerde eingelegt werden.

Die Erdgasförderung in der Nordsee aus einem grenzüberschreitenden Erdgasfeld auf niederländischem und deutschem Staatsgebiet rund 20 Kilometer vor Borkum, ist seit Jahren hochumstritten.

Amt beteuert, bei Genehmigung alles richtig gemacht zu haben

In der Verhandlung warf die DUH dem LBEG unter anderem vor, die Auswirkungen der Gasförderung auf die Umwelt in deutschem Hoheitsgebiet nicht ausreichend nach deutschem Umweltrecht geprüft zu haben. So könnte der Bohrlärm etwa Schweinswale stören und das Produktionswasser der Bohrplattform, welches Schwermetalle wie Quecksilber enthalte, die Umwelt belasten. Laut DUH seien die Umweltauflagen im niederländischen Recht, beispielsweise zum Lärmschutz von Schweinswalen oder bei Grenzwerten von Schwermetallen, lockerer als die im deutschen Recht.

„Ich bin davon überzeugt, dass es korrekt war, was wir gemacht haben“, beteuerte hingegen ein Justiziar des LBEG vor Gericht. Man habe die Auswirkungen des Bohrvorhabens auf deutsches Hoheitsgebiet geprüft, sie seien jedoch nicht in dem Ausmaß gewesen, dass das Vorhaben nicht genehmigungsfähig gewesen wäre.

Dieser Einschätzung folgte auch der Senat bei seiner Entscheidung. In einer Mitteilung zur Urteilsbegründung teilte das Oberverwaltungsgericht mit, das Gericht sehe zwar das Risiko für Senkungen des Meeresbodens und Erdbeben infolge der Erdgasförderung, der Meeresnaturschutz und Schutzgebiete würden dadurch aber nicht maßgeblich beeinträchtigt, hieß es.

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6 Kommentare ansehen

6 Kommentare

  1. Lukas Schäfer am April 22, 2026 6:44 p.m.

    Interesting update on ROUNDUP: Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum ohne Erfolg. Looking forward to seeing how this develops.

    Antworten
  2. Lukas Meyer am April 22, 2026 6:45 p.m.

    This is very helpful information. Appreciate the detailed analysis.

    Antworten
  3. Hans Hoffmann am April 22, 2026 6:51 p.m.

    Great insights on Rohstoffe-News. Thanks for sharing!

    Antworten
    • Karl Wagner am April 22, 2026 7:35 p.m.

      Good point. Watching closely.

      Antworten
  4. Karl Hoffmann am April 22, 2026 6:54 p.m.

    I’ve been following this closely. Good to see the latest updates.

    Antworten
  5. Lukas Schmidt am April 22, 2026 6:56 p.m.

    Solid analysis. Will be watching this space.

    Antworten
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