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Startseite»News»Deutschland»EQS-Adhoc: Siltronic AG: Siltronic AG führt eine Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens durch
Deutschland

EQS-Adhoc: Siltronic AG: Siltronic AG führt eine Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens durch

boerse.deVon boerse.devor 3 Stunden6 Kommentare10.1k Aufrufe
EQS-Adhoc: Siltronic AG: Siltronic AG führt eine Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens durch
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EQS-Ad-hoc: Siltronic AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung
Siltronic AG: Siltronic AG führt eine Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens durch

15.06.2026 / 17:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Ad-hoc-Mitteilung / Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 MAR

 

Siltronic AG
Einsteinstraße 172
81677 München
www.siltronic.com

 

Siltronic AG führt eine Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens durch

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER VERTEILUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG IN DER, ODER AN PERSONEN IN EINER RECHTSORDNUNG AN DIE, EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER VERTEILUNG RECHTSWIDRIG WÄRE

München, 15. Juni 2026 – Der Vorstand der Siltronic AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das bestehende genehmigte Kapital teilweise auszunutzen und das Grundkapital der Siltronic AG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre um 10 Prozent gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2026 dividendenberechtigt.

Die Siltronic AG beabsichtigt, den Erlös aus der Kapitalerhöhung zur weiteren Unterstützung ihres künftigen Wachstums im Einklang mit den aktuellen strategischen Zielen, zur Stärkung ihrer Bilanz sowie für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.

Die neuen Aktien werden im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bei institutionellen Anlegern platziert. Der Platzierungspreis sowie die Anzahl der auszugebenden Aktien werden unmittelbar nach Abschluss des Bookbuilding-Verfahrens festgelegt. Die neuen Aktien sollen am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel zugelassen werden, mit gleichzeitiger Notierung im Teilbereich des regulierten Marktes mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse. Die Aufnahme der neuen Aktien in den bestehenden Handel wird für den 19. Juni 2026 erwartet. Die Lieferung der neuen Aktien an die Anleger wird voraussichtlich am 22. Juni 2026 erfolgen.

Die Siltronic AG hat einer Sperrfrist von 180 Tagen zugestimmt, vorbehaltlich der üblichen Ausnahmen.

 

Zusatzinformationen:

ISIN:  DE000WAF3001   
WKN: WAF300  
Deutsche Börse: WAF
Zulassung:  Amtlicher Markt (Prime Standard), Frankfurter Wertpapierbörse

Kontakt:
Verena Stütze
Leiterin Investor Relations & Communications
Tel.: +49 (0)89 8564 3133
E-Mail: [email protected]

 

Wichtiger Hinweis

Die Verbreitung dieser Information und das Angebot von Wertpapieren von Siltronic AG unterliegt in verschiedenen Jurisdiktionen rechtlichen Beschränkungen. Personen, die in Besitz dieses Dokuments gelangen, werden aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder darstellen. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren an, noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren durch, Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder sonstigen Jurisdiktionen dar, in denen ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung unrechtmäßig wäre.

Die Aktien werden nicht unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung registriert und dürfen ohne vorherige Registrierung unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach dessen Vorschriften verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in Deutschland, den Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen Jurisdiktion statt.

Jeder der Joint Bookrunner handelt ausschließlich für Siltronic AG und für sonst niemanden im Zusammenhang mit der Platzierung der neuen Aktien. Im Zusammenhang mit der Platzierung der neuen Aktien werden die Joint Bookrunner niemanden sonst als ihren Kunden berücksichtigen und sind abgesehen von Siltronic AG niemandem gegenüber verantwortlich, ihm den Schutz zu bieten, den sie ihren Kunden bieten, oder Beratung im Zusammenhang mit der Platzierung der neuen Aktien, den Inhalten dieser Veröffentlichung oder anderen in dieser Veröffentlichung erwähnten Transaktionen, Vereinbarungen oder anderen Angelegenheiten zu gewähren.

In Verbindung mit der Platzierung der neuen Aktien können die Joint Bookrunner und alle mit ihnen verbundenen Unternehmen einen Teil der neuen Aktien von Siltronic AG als eine Eigenposition übernehmen, zeichnen oder erwerben und in dieser Eigenschaft solche Aktien und andere Wertpapiere von Siltronic AG oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit der Platzierung der neuen Aktien oder anderweitig auf eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten.

Dementsprechend sollten Bezugnahmen auf neue Aktien von Siltronic AG in dieser Mitteilung, die verkauft, angeboten, gezeichnet, erworben, platziert oder anderweitig gehandelt werden, so gelesen werden, dass sie jegliche Emission oder jegliches Angebot an oder Zeichnung, Erwerb, Platzierung oder Handel durch jeden Joint Bookrunner und jedes mit ihnen verbundene Unternehmen, die in dieser Eigenschaft tätig sind, miteinschließen. Außerdem darf jeder Joint Bookrunner und jedes mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Swaps oder Differenzkontrakte) mit Investoren abschließen, in Verbindung mit denen die Joint Bookrunner und alle mit ihnen verbundenen Unternehmen von Zeit zu Zeit neue Aktien von Siltronic AG erwerben, halten oder veräußern dürfen. Die Joint Bookrunner beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie sind dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet. Die Joint Bookrunner behalten sich das Recht vor, einen Teil der Wertpapiere im Rahmen des Angebots zu jedem Zeitpunkt nach eigenem Ermessen als Eigenposition zu übernehmen, um unter anderem die Ziele des Verkäufers, die MiFID II Anforderungen und die Übereinstimmung mit den Zuteilungsrichtlinien zu berücksichtigen. Weder die Joint Bookrunner noch alle ihre verbundenen Unternehmen noch ihre jeweiligen Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Bevollmächtigten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben ausdrücklich oder implizit eine Gewährleistung hinsichtlich der Echtheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Veröffentlichung (oder hinsichtlich des Fehlens von Informationen in dieser Veröffentlichung) oder jeglicher anderen Information über Siltronic AG, egal ob in Schriftform, mündlich oder einer visuellen oder elektronischen Form und unabhängig von der Art der Übermittlung oder Zurverfügungstellung, oder für irgendwelche Schäden (unabhängig von der Art ihrer Entstehung) aus der Verwendung dieser Veröffentlichung oder ihrer Inhalte oder in sonstiger Weise im Zusammenhang damit.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR„) und im Vereinigten Königreich richtet sich die Platzierung der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 („Prospektverordnung„) oder der Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 („POATRs„) („Qualifizierte Investoren„).

Darüber hinaus wird dieses Dokument im Vereinigten Königreich ausschließlich an folgende Personen verteilt und richtet sich ausschließlich an (i) Personen, die über berufliche Erfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die „Order„) fallen, (ii) vermögende Körperschaften (high net worth entities), die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) Personen, an die dieses Dokument anderweitig rechtmäßig verteilt oder gerichtet werden darf (alle diese Personen zusammen als „relevante Personen“ bezeichnet). Die Wertpapiere stehen ausschließlich relevanten Personen zur Verfügung, und jede Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb solcher Wertpapiere wird ausschließlich mit relevanten Personen eingegangen. Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen.

Diese Veröffentlichung stellt keine Empfehlung betreffend die Platzierung dar. Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung der Platzierung für die betroffene Person konsultieren.

Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Aktien von jedem Vertriebsunternehmen durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Aktien (i) für einen Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle, jeweils geeignet sind. Jedes Vertriebsunternehmen, das die Aktien später anbietet, ist dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbestimmung bezüglich der Aktien durchzuführen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.

Diese Ad-hoc-Mitteilung enthält Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige Siltronic betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwarten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, und „werden“ oder an ähnlichen Begriffen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des Siltronic-Managements, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von Siltronic liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken und Ungewissheiten. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von Siltronic (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Siltronic übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.

Dieses Dokument enthält – in einschlägigen Rechnungslegungsrahmen nicht genau bestimmte – ergänzende Finanzkennzahlen, die sogenannte alternative Leistungskennzahlen sind oder sein können. Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Siltronic sollten diese ergänzenden Finanzkennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit einschlägigen Rechnungslegungsrahmen ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden. Andere Unternehmen, die alternative Leistungskennzahlen mit einer ähnlichen Bezeichnung darstellen oder berichten, können diese anders berechnen. Erläuterungen zu verwendeten Finanzkennzahlen finden sich im Geschäftsbericht 2025 der Siltronic AG.

15.06.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News

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6 Kommentare ansehen

6 Kommentare

  1. Mia C. Fischer am Juni 17, 2026 11:08 p.m.

    Great insights on Deutschland. Thanks for sharing!

    Antworten
  2. Hans Fischer am Juni 17, 2026 11:12 p.m.

    This is very helpful information. Appreciate the detailed analysis.

    Antworten
  3. Lukas G. Wagner am Juni 17, 2026 11:13 p.m.

    Interesting update on EQS-Adhoc: Siltronic AG: Siltronic AG führt eine Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens durch. Looking forward to seeing how this develops.

    Antworten
  4. Mia L. Wagner am Juni 17, 2026 11:13 p.m.

    I’ve been following this closely. Good to see the latest updates.

    Antworten
  5. Hans Becker am Juni 17, 2026 11:15 p.m.

    Solid analysis. Will be watching this space.

    Antworten
    • Anna Müller am Juni 17, 2026 11:30 p.m.

      Good point. Watching closely.

      Antworten
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