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Gerade für das Saarland als Industriestandort sei es entscheidend, dass notwendige Waren und Rohstoffe ihr Ziel erreichten, sagte die saarländische Mobilitätsministerin Petra Berg (SPD). Die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt laut Mitteilung für Transporte, „die unmittelbar oder mittelbar mit der aktuellen Niedrigwassersituation und daraus resultierenden Ersatzverkehren zusammenhängen. Auch damit verbundene Leerfahrten sind von der Ausnahmeregelung umfasst.“
Die Ausnahmegenehmigung gelte längstens bis zum 30. September 2026, hieß es. Großraum- und Schwertransporte seien davon nicht erfasst. Auch im Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz gilt ab diesem Wochenende eine Ausnahmegenehmigung./wem/DP/nas
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