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Startseite»News»BGH-Urteil zur Wohnungssuche: „Ein echter Wendepunkt“ für Betroffene
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BGH-Urteil zur Wohnungssuche: „Ein echter Wendepunkt“ für Betroffene

Finanzen100Von Finanzen100vor 4 Wochen6 Kommentare9.9k Aufrufe
BGH-Urteil zur Wohnungssuche: „Ein echter Wendepunkt“ für Betroffene
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Der Bundesgerichtshof verschärft die Regeln gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt deutlich. Im exklusiven Interview erklärt Fatma Bostan, Anwältin der Klägerin, warum das Urteil Betroffenen erstmals echte Chancen gibt und Makler umdenken müsse

Mit seinem Urteil zur Diskriminierung bei Wohnungsbesichtigungen setzt der Bundesgerichtshof neue Maßstäbe. Erstmals wird klargestellt, dass der Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bereits bei der Vergabe von Besichtigungsterminen greift – und erkennt sogenannte Testings als zulässiges Beweismittel an. Dabei bewerben sich mehrere Personen mit nahezu identischen Voraussetzungen auf dieselbe Wohnung, unterscheiden sich aber etwa im Namen oder in der Herkunft. Fallen die Reaktionen unterschiedlich aus, kann das als Indiz für Diskriminierung gewertet werden. Die Anwältin der Klägerin, Fatma Bostan, ordnet die Entscheidung im exklusiven Interview für FOCUS online ein und erklärt, warum sie darin einen Wendepunkt für Wohnungssuchende sieht.

FOCUS online: Ist dieses Urteil ein echter Wendepunkt auf dem Wohnungsmarkt – oder müssen Betroffene auch weiterhin damit rechnen, dass sie trotz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) kaum Chancen haben?

Fatma Bostan: Ja, das Urteil ist ein echter Wendepunkt in der Rechtsdurchsetzung, auch wenn es die Realität auf dem Wohnungsmarkt nicht über Nacht verändert. Erstmals stellt der BGH klar heraus, dass Diskriminierung nicht erst beim Mietvertrag beginnt, sondern bereits bei der Vergabe von Besichtigungsterminen. Damit wird eine zentrale Schutzlücke im AGG geschlossen. Betroffene werden weiterhin Diskriminierung erleben, aber sie haben nun deutlich bessere rechtliche Möglichkeiten und Chancen, ihre Rechte durchzusetzen.

Der BGH sagt sinngemäß: Wer Besichtigungstermine vergibt, entscheidet mit. Was bedeutet das Urteil für Makler in der Praxis?

Bostan: Für Makler bedeutet das Urteil, dass rechtliche Verantwortung für ihre Auswahlentscheidungen bereits im Vorfeld der Vermietung tragen. Es reicht nicht mehr zu sagen, man habe „nur Termine koordiniert“. Wer Besichtigungstermine vergibt, trifft rechtlich relevante Entscheidungen und muss objektiv, nachvollziehbar und sachlich handeln. Zu beachten ist auch, dass das Urteil nicht Gleichmacherei, sondern diskriminierungsfreie Entscheidung verlangt. Wen sachlich auswählt, hat auch nichts zu befürchten.

Gibt der BGH mit seiner Haltung zu gezielten Vergleichsanfragen, den sogenannten Testings, Wohnungssuchenden erstmals ein wirklich scharfes juristisches Instrument an die Hand?

Bostan: Ja, der BGH erkennt Testings ausdrücklich als legitimes und taugliches Beweismittel an. Das ist juristisch ein Durchbruch. Bislang scheiterten viele Verfahren daran, dass Diskriminierung kaum nachweisbar war. Jetzt wird klargestellt: Wer strukturell benachteiligt wird, darf das auch durch gezielte Vergleichsanfragen belegen. Damit wird das Diskriminierungsverbot erstmals praktisch durchsetzbar – nicht nur theoretisch.

3000 Euro Entschädigung – ist das aus Ihrer Sicht eher symbolisch oder für Makler eine spürbare Summe?

Bostan: Für Makler als große Marktakteure mag das wirtschaftlich überschaubar sein, aber die Summe ist rechtspolitisch alles andere als symbolisch. Entscheidend ist, dass die Entschädigung nach § 21 AGG ausdrücklich auch eine Genugtuung- und Abschreckungsfunktion hat. So hat der BGH den Anspruch dem Grunde nach bestätigt und zeigt, dass spürbare Entschädigungen möglich sind. Bei systematischer Diskriminierung oder mehreren Fällen können schnell deutlich höhere Risiken entstehen. Das Urteil entfaltet daher eine klare abschreckende Wirkung.

Ganz praktisch gefragt: Woran erkennen Betroffene, dass sich ein Vorgehen lohnt – und was sollten sie konkret tun, bevor sie den Gang zum Anwalt wagen? 

Bostan: Verdächtig sind zum Beispiel unterschiedliche Reaktionen auf vergleichbare Anfragen oder Einladungen nur bei „deutsch klingenden“ Namen, sei es auf dem Wohnungsmarkt oder Arbeitsmarkt. Empfehlenswert ist, E-Mails, Nachrichten und Screenshots sichern. Gute Dokumentation ist oft schon die halbe Durchsetzung. Von großer Bedeutung ist auch, dass die Entscheidung zugleich dringend benötigte Rechtssicherheit für die Praxis schafft.

Hannah Petersohn

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6 Kommentare

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