Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu Herz-Kreislauf-Untersuchungen angenommen. Mit dem Beschluss startet zugleich die EU Screening Week, eine mehrtägige Initiative der Kommission rund um das Thema Vorsorgeuntersuchungen.
Bei dem angenommenen Text handelt es sich um einen Vorschlag für eine Ratsempfehlung, nicht um eine unmittelbar geltende Rechtsvorschrift. Damit die Empfehlung wirksam wird, muss der Rat der Europäischen Union, also die Vertretung der Mitgliedstaaten, ihr noch zustimmen. Ratsempfehlungen binden die Mitgliedstaaten rechtlich nicht, sie geben eine gemeinsame Linie vor, an der sich nationale Gesundheitspolitik orientieren kann.
Aus der von der Kommission veröffentlichten Mitteilung geht hervor, dass der Vorschlag Herz-Kreislauf-Gesundheitschecks zum Gegenstand hat. Weitere Einzelheiten zu Umfang, Zielgruppen, Altersgrenzen oder konkreten Untersuchungsintervallen nennt die vorliegende Mitteilung nicht.
Die Ankündigung fällt zeitlich mit dem Start der EU Screening Week zusammen, mit der die Kommission nach eigenen Angaben auf Vorsorgeuntersuchungen aufmerksam macht. Angaben zu Kosten der Maßnahme, zu einem Zeitplan für die Beratungen im Rat oder zu einem geplanten Datum des Inkrafttretens enthält die Mitteilung nicht.
Zuständig für die Weiterbearbeitung ist nun der Rat der Europäischen Union. Erst nach einer Annahme durch den Rat würde die Empfehlung an die Mitgliedstaaten ergehen. Bis dahin bleibt der Vorschlag ein Kommissionsdokument ohne bindende Wirkung für nationale Gesundheitssysteme.
Angaben darüber, welche Mitgliedstaaten bereits vergleichbare Vorsorgeprogramme für Herz-Kreislauf-Erkrankungen unterhalten oder welche Kosten mit einer Umsetzung der Empfehlung verbunden wären, macht die Mitteilung der Kommission nicht. Auch zu einem möglichen Zeitpunkt der Befassung im Rat äußert sich der veröffentlichte Text nicht.

