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EQS-Ad-hoc: Bayer Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Verwaltungs- und Gerichtsverfahren
Bayer Aktiengesellschaft: Monsanto schließt Sammelvergleich zur Beilegung aktueller und künftiger Klagen zu Roundup™ (Glyphosat)
17.02.2026 / 17:23 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Leverkusen / St. Louis, 17. Februar 2026:
- Sammelvergleich und Fall beim US Supreme Court sind Teile der mehrgleisigen Strategie, um Rechtsstreitigkeiten signifikant einzudämmen – beide Elemente sind jeweils notwendig und verstärken sich gegenseitig
- Zahlungen für den Sammelvergleich umfassen maximal 7,25 Milliarden US-Dollar über bis zu 21 Jahre; jährlich abnehmende und gedeckelte Auszahlungen geben Unternehmen mehr finanzielle Planungssicherheit
- Sammelvergleich muss von Gericht genehmigt werden
- Monsanto hat weitere Vergleiche zu Roundup™ und PCB vereinbart
- Bayer erwartet Erhöhung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten für Rechtsstreitigkeiten insgesamt von 7,8 Milliarden Euro auf 11,8 Milliarden Euro
Monsanto hat einen Sammelvergleich zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten zu Roundup™ (Wirkstoff: Glyphosat) in den USA geschlossen. Mit der langfristigen Vereinbarung sollen sowohl anhängige als auch mögliche künftige Klagen beigelegt werden, bei denen es um geltend gemachte Erkrankungen am Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) geht. Führende Kanzleien der Klägerseite haben dazu am Dienstag einen Antrag auf vorläufige Genehmigung beim Circuit Court of the City of St. Louis in Missouri eingereicht. Im Rahmen der mehrgleisigen Strategie zur signifikanten Eindämmung der Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten ergänzt der Sammelvergleich die Überprüfung des Falls „Durnell“ durch den US Supreme Court. Beide Schritte sind jeweils notwendig und verstärken sich gegenseitig.
Im Rahmen des Sammelvergleichs würde Monsanto – nach Genehmigung des Gerichts –über bis zu 21 Jahre insgesamt maximal 7,25 Milliarden US-Dollar auszahlen. Die Zahlungen würden jährlich abnehmen und wären gedeckelt. Durch diese langfristige Zahlungsvereinbarung hätte das Unternehmen mehr finanzielle Sicherheit und Kontrolle über die Kosten für die Rechtsstreitigkeiten sowohl für aktuelle als auch mögliche künftige Klagen.
Zudem hat Monsanto weitere vertrauliche Vergleiche vereinbart, um andere Glyphosat-Fälle beizulegen. Darüber hinaus hatte sich Monsanto Anfang dieses Jahres auch zu den acht verbliebenen PCB-Urteilen am Sky Valley Education Center im US-Bundesstaat Washington verglichen. Die Konditionen dieser Vereinbarung sind ebenfalls vertraulich. Und schließlich hatte Monsanto zuvor auch Klagen wegen angeblicher Umweltverschmutzungen durch PCB mit den US-Bundesstaaten Illinois und West Virginia beigelegt.
Vorbehaltlich der finalen Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer führen diese Vergleichsvereinbarungen inklusive der Rechtskosten zu einer Erhöhung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten für Rechtsstreitigkeiten von 7,8 Milliarden Euro Ende September 2025 (davon 6,5 Milliarden Euro für Glyphosat) auf 11,8 Milliarden Euro (davon 9,6 Milliarden Euro für Glyphosat). Unter Berücksichtigung einer ersten Einschätzung sämtlicher Auszahlungen für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von circa 5 Milliarden Euro in diesem Jahr geht Bayer für 2026 von einem negativen Free Cashflow aus. Um die Vergleichsvereinbarungen in den Finanzzahlen zu berücksichtigen, verschiebt Bayer die Bilanz-Pressekonferenz auf den 4. März 2026.
Die unmittelbare Finanzierung der Vergleiche sowie bestimmter Anleihefälligkeiten ist durch eine Kreditlinie von 8 Milliarden US-Dollar gesichert. Die Ausfinanzierung soll über Anleihen sowie Instrumente erfolgen, die Ratingagenturen eigenkapitalähnlich einstufen (Equity‑Credit) – und nicht über eine Kapitalerhöhung.
Die Glyphosat-Vergleiche geht Monsanto nur ein, um die Rechtsstreitigkeiten einzudämmen, und sie enthalten keinerlei Schuldeingeständnis. Die weltweit führenden Regulierungsbehörden, etwa in den USA und der EU, haben auf Basis umfassender wissenschaftlicher Studien mehrfach festgestellt, dass glyphosatbasierte Herbizide sicher angewendet werden können und nicht krebserregend sind. Diese Mittel sind für Landwirte essenziell, um bezahlbare Lebensmittel zu produzieren.
Über die Vergleichsvereinbarungen hinaus wird das Unternehmen die anderen Maßnahmen der mehrgleisigen Strategie weiterhin vorantreiben. Dazu gehören die Unterstützung von Gesetzesinitiativen auf Bundesebene und in einzelnen Staaten der USA sowie von regulatorischen Maßnahmen und weitere Initiativen, die für regulatorische Klarheit sorgen und die Rechtsrisiken eindämmen. Die Regulierungsunsicherheit setzt die Verfügbarkeit von – auch künftig entwickelten – innovativen Produkten aufs Spiel, was ernsthafte Konsequenzen für Landwirte und die amerikanische Lebensmittelproduktion haben kann.
Entscheidung des Supreme Court und Vergleichsvereinbarungen sind jeweils notwendig und verstärken sich gegenseitig
Die Vergleichsvereinbarungen zu Glyphosat folgen auf die Entscheidung des US Supreme Court, den Fall Durnell zur Überprüfung anzunehmen. Dabei hat die Erwartung, dass das oberste Gericht die Frage des Vorrangs von Bundesrecht bei Klagen wegen angeblich fehlender Warnhinweise überprüfen könnte, die Vergleichsverhandlungen erst möglich gemacht.
Der Fall beim Supreme Court bleibt von der Vergleichsvereinbarung unberührt und ist wichtig, um erhebliche Schadenersatzurteile aufzuheben, gegen die noch Rechtsmittel anhängig sind, und die nicht durch den Sammelvergleich abgedeckt sind. Entscheidet der Supreme Court zugunsten des Unternehmens, sollte aktuellen und künftigen Klagen wegen angeblich fehlender Warnhinweise auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten die Grundlage weitgehend entzogen sein. Das gilt auch für aktuelle Berufungsprozesse und Kläger, die sich gegen eine Teilnahme am Sammelvergleich entscheiden. Ein positives Urteil des Supreme Court könnte Unternehmen zudem mehr Rechtssicherheit bieten, die bereits zugelassene oder neue Produkte auf den Markt bringen möchten, wovon Landwirte und Verbraucher in den USA profitieren.
Der Sammelvergleich soll sämtliche Klagen abdecken, bei denen eine NHL-Erkrankung auf Roundup™ zurückgeführt wird – unabhängig von der konkreten rechtlichen Begründung. Er umfasst also Klagen, die auch nach einer Entscheidung des Supreme Court noch weiterverfolgt werden könnten, was die Lösung der Rechtsstreitigkeiten verzögern würde.
Über den Sammelvergleich
Der Sammelvergleich wurde mit Vertretern der führenden Kanzleien der Klägerseite verhandelt, dazu gehören Holland Law Firm, Ketchmark & McCreight, Motley Rice, Seeger Weiss, Waters Kraus Paul & Siegel und Williams Hart & Boundas. Diese Kanzleien unterstützen die Vereinbarung und die Genehmigung durch das Gericht.
Der Vergleich deckt Kläger ab, die angeben, vor dem 17.02.2026 Roundup™ ausgesetzt gewesen zu sein, und:
- bereits eine medizinische NHL-Diagnose haben oder
- eine medizinische NHL-Diagnose vor dem Ende einer 16-jährigen Frist erhalten, die ab der finalen Genehmigung der Vergleichsvereinbarung läuft.
Der vorgeschlagene Sammelvergleich unterscheidet sich erheblich von der Vereinbarung, die das Unternehmen im Jahr 2020 angestrebt hatte. Er ist längerfristig angelegt und umfasst Auszahlungen für bis zu 21 Jahre. Zudem sind die Bedürfnisse aktueller und möglicher künftiger Kläger in einem gemeinsamen Programm abgedeckt. Ein professioneller Verwalter setzt das Programm um. Die früher vorgeschlagene Vereinbarung war auf vier Jahre begrenzt und mit deutlich weniger Mitteln ausgestattet. Mögliche künftige Rechtsstreitigkeiten über die Vierjahresfrist hinaus waren von den Ergebnissen eines Wissenschaftsgremiums abhängig, das es dieses Mal nicht gibt.
Der Sammelvergleich muss vom Gericht genehmigt werden. Teil des Genehmigungsverfahrens ist auch die Information der Kläger, die dann die Möglichkeit haben, die Vergleichsvereinbarung abzulehnen. Monsanto hat das Recht, die Vergleichsvereinbarung ohne Zahlungen an die Kläger zu kündigen, wenn nicht eine ausreichende Zahl von ihnen daran teilnimmt.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung von Bayer beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die Bayer in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf der Bayer-Website www.bayer.com/de zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
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6 Kommentare
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