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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Energiekontor AG
/ Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Energiekontor AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
13.01.2026 / 08:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
25. Zwischenmeldung
Die Energiekontor AG hat im Zeitraum vom 5. Januar 2026 bis zum 9. Januar 2026 insgesamt 1.350 Aktien im Rahmen des am 3. Juli 2025 bekannt gemachten und am 7. Juli 2025 begonnenen Aktienrückkaufprogramms erworben.
Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen betrugen für den genannten Zeitraum jeweils pro Tag:
| Datum | Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien (Stück) | Gewichteter Durchschnittskurs (Euro) | Aggregiertes Volumen (Euro) |
| 05.01.2026 | 280 | 36,5616 | 10.237,25 |
| 06.01.2026 | |||
| 07.01.2026 | 550 | 36,7550 | 20.215,25 |
| 08.01.2026 | 237 | 36,3272 | 8.609,55 |
| 09.01.2026 | 283 | 36,4514 | 10.315,75 |
Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 7. Juli 2025 beträgt 31.044.
Der Erwerb der Aktien der Energiekontor AG erfolgte durch ein von der Energiekontor AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
Weitere Informationen zu den einzelnen Transaktionen des Aktienrückkaufs gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter www.energiekontor.de/investor-relations/aktienrueckkauf abrufbar.
Bremen, 13. Januar 2026
Energiekontor AG
Der Vorstand
13.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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22 Kommentare
Die 283 zurückgekauften Aktien am 9. Januar 2026 zu 36,4514 Euro scheinen ein gutes Geschäft gewesen zu sein, wenn man bedenkt, dass der Durchschnittskurs höher lag. War das ein gezielter Kauf?
Die Angabe des aggregierten Volumens pro Tag ist hilfreich, um die Kosten des Rückkaufprogramms besser zu verstehen. Ist das Programm noch im Rahmen des Budgets?
Der gewichtete Durchschnittskurs lag über alle Tage hinweg relativ konstant bei etwa 36 Euro. Ist das ein Zeichen für einen stabilen Markt für Energiekontor Aktien?
Die Tatsache, dass die Rückkäufe über ein beauftragtes Kreditinstitut laufen, ist verständlich. Welche Kriterien wurden bei der Auswahl des Kreditinstituts berücksichtigt?
Mit insgesamt 31.044 zurückgekauften Aktien seit dem 7. Juli 2025 scheint Energiekontor AG das Aktienrückkaufprogramm ernsthaft zu verfolgen. Wie wirkt sich das auf die Anzahl der umlaufenden Aktien aus?
Es ist bemerkenswert, dass die Aktien ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) erworben wurden. Gibt es einen strategischen Grund, sich auf diesen Handelsplatz zu konzentrieren?
Die Tatsache, dass die Rückkäufe über XETRA abgewickelt werden, könnte die Liquidität erhöhen. Ist das ein beabsichtigter Effekt?
Ein Rückkauf von 1.350 Aktien in fünf Tagen ist eine beachtliche Menge. Wie wird sich das auf die zukünftige Dividendenpolitik auswirken?
Die Mitteilung ist sehr detailliert und transparent. Das ist ein positives Signal für potenzielle Investoren.
Die Daten zeigen, dass am 8. Januar 2026 nur 237 Aktien zurückgekauft wurden, der niedrigste Wert im Zeitraum. Gab es an diesem Tag besondere Marktbedingungen?
Die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 scheint eine wichtige Grundlage für die Veröffentlichung von Kapitalmarktinformationen zu sein. Sind alle Anforderungen erfüllt?
Die Veröffentlichung der Details zum Aktienrückkauf auf energiekontor.de/investor-relations/aktienrueckkauf ist ein guter Schritt zur Transparenz. Ich werde dort nach weiteren Informationen suchen.
Die Mitteilung bezieht sich auf Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052. Ist das ein Standardverfahren für Aktienrückkäufe in Deutschland?
Ich frage mich, ob das Aktienrückkaufprogramm eine Reaktion auf die aktuelle Marktlage ist oder ob es schon länger geplant war.
Das Programm wurde ja bereits am 3. Juli 2025 bekannt gegeben, es ist also eher ein langfristiger Plan als eine kurzfristige Reaktion.
Die Veröffentlichung erfolgte am 13. Januar 2026, aber die Daten beziehen sich auf den Zeitraum vom 5. bis 9. Januar 2026. Warum diese Verzögerung bei der Bekanntmachung?
Ein aggregiertes Volumen von 10.237,25 Euro am 5. Januar 2026 für 280 Aktien deutet auf einen relativ stabilen Preis pro Aktie hin. Ist das im Einklang mit den Erwartungen?
Die Rückkäufe vom 5. Januar 2026 beliefen sich auf 280 Aktien zu einem gewichteten Durchschnittskurs von 36,5616 Euro – ist das ein typischer Tageswert für dieses Programm?
Der höchste gewichtete Durchschnittskurs während des Berichtszeitraums lag am 7. Januar 2026 bei 36,7550 Euro. Könnte das auf eine steigende Nachfrage hindeuten?
Die Anzahl der zurückgekauften Aktien variiert täglich. Gibt es eine bestimmte Strategie hinter dieser Schwankung, oder ist es rein marktabhängig?
Ich bin gespannt, wie sich das Aktienrückkaufprogramm langfristig auf den Aktienkurs auswirken wird. Werden die zurückgekauften Aktien später wieder verkauft?
Ich finde es gut, dass Energiekontor AG das Rückkaufprogramm öffentlich macht. Das schafft Vertrauen bei den Aktionären.