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Startseite»News»Deutschland»EQS-HV: Siltronic AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Deutschland

EQS-HV: Siltronic AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

boerse.deVon boerse.devor 3 Stunden5 Kommentare2.719 Aufrufe
EQS-HV: Siltronic AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Weitere Angaben und Hinweise

Anzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 30.000.000 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält zu diesem Zeitpunkt keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit zum Zeitpunkt der Einberufung 30.000.000.

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten

In Ausübung der von der Hauptversammlung der Siltronic AG am 12. Mai 2025 beschlossenen Ermächtigung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung gemäß § 118a AktG ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung ist damit ausgeschlossen.

Wir bitten die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten daher um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu den weiteren Aktionärsrechten.

Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten ist voraussichtlich ab Mittwoch, den 1. April 2026, das zugangsgeschützte Aktionärsportal unter der Internetadresse

https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html

geöffnet und es steht ihnen auch am Tag der Hauptversammlung und während ihrer vollständigen Dauer zur Verfügung.

Die gesamte Hauptversammlung wird am Freitag, 8. Mai 2026, um 10:00 Uhr (MESZ) live mit Bild und Ton im Aktionärsportal übertragen. Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal erhalten die Aktionäre mit den Einladungsunterlagen. Bevollmächtigte von Aktionären erhalten die Zugangsdaten mit der Vollmachtskarte.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionäre eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am 1. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (letzter Anmeldetag) zugehen:

Die Anmeldung kann über das Aktionärsportal auf der Internetseite unter

https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html

erfolgen. Die notwendigen Angaben für den Zugang zum Aktionärsportal erhalten die Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, wie folgt: Sofern Aktionäre sich für den elektronischen Versand bereits registriert haben oder diesem nicht widersprochen haben, bekommen diese Aktionäre eine E-Mail mit der Aktionärsnummer und dem Link zum Aktionärsportal. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und noch nicht für den elektronischen Versand registriert sind oder dem elektronischen Versand widersprochen haben, bekommen die notwendigen Angaben für den Zugang zum Aktionärsportal (Aktionärsnummer und Passwort) mit der Einladung per Post übersandt. Sollten Aktionäre die Einladung – etwa, weil sie an dem für den Versand maßgeblichen Tag noch nicht im Aktienregister eingetragen sind – nicht unaufgefordert erhalten, werden diese den betreffenden Aktionären auf Verlangen zugesandt. Ein entsprechendes Verlangen ist an die unten genannte Anmeldeanschrift zu richten.

Siltronic AG

c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: [email protected]

Ein Muster des Anmeldeformulars findet sich zudem auf unserer Internetseite unter

https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html

Die Anmeldung kann neben der Anmeldung über das Aktionärsportal auch unter der vorgenannten Anschrift oder E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.

Wir empfehlen vor dem Hintergrund möglicher Verzögerungen im Postversand die Anmeldung auf elektronischem Weg über das Aktionärsportal, da verspätete Anmeldungen nicht berücksichtigt werden dürfen.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung, die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter und die Bevollmächtigung Dritter können gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre bis zum letzten Anmeldetag, Freitag, 1. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Enrolment Market Deadline) gemäß SRD II in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU 2018/1212) im ISO 20022 Format (z.B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft übermittelt werden. Für eine Anmeldung per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) und Übermittlung im ISO 20022 Format erforderlich.

Intermediäre (also z.B. Kreditinstitute) und – soweit sie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellt sind – Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung hat keine Auswirkungen auf die Übertragbarkeit der betreffenden Aktien. Bitte beachten Sie jedoch, dass im Verhältnis zur Gesellschaft Rechte und Pflichten aus Aktien nur für und gegen den im Aktienregister Eingetragenen bestehen (§ 67 Abs. 2 Satz 1 AktG). Für das Teilnahmerecht und die Anzahl der Stimmrechte ist daher der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich.

Weiterhin ist zu beachten, dass im Zeitraum zwischen dem 1. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), und dem 8. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), aus organisatorischen Gründen ein sogenannter Umschreibestopp besteht, d.h. keine Ein- und Austragungen im Aktienregister vorgenommen werden. Sämtliche Erwerber von Aktien, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher in ihrem eigenen Interesse gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

Elektronische Briefwahl

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausschließlich über das zugangsgeschützte Aktionärsportal ausüben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Elektronischen Briefwahl sind nur diejenigen eingetragenen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die spätestens am 1. Mai 2026 angemeldet sind (wie oben bei „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ angegeben). Auch für die per Elektronischer Briefwahl ausgeübten Stimmrechte ist der Eintragungsstand im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung maßgeblich; aufgrund des oben angesprochenen Umschreibestopps wird dieser Eintragungsstand dem zum Ende des 1. Mai 2026 im Aktienregister verzeichneten Aktienbestand entsprechen.

Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl einschließlich eines Widerrufs oder einer Änderung einer Stimmabgabe über das Aktionärsportal ist am Tag der Hauptversammlung bis zum Ende der Abstimmung möglich. Das Ende der Abstimmung wird vom Versammlungsleiter auf einen Zeitpunkt nach Beendigung der Fragenbeantwortung festgelegt und in der Bild- und Tonübertragung angekündigt.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und sonstige durch § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich unter Einhaltung der genannten Fristen der Elektronischen Briefwahl bedienen. Die Gesellschaft stellt ihnen auf Wunsch einen elektronischen Abgabeweg zur Verfügung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte und Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Auch in diesem Fall ist für die rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder durch einen Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Auch die Bevollmächtigten können das Stimmrecht in der Hauptversammlung nur durch Elektronische Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht, insbesondere an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben.

Für Bevollmächtigte werden gesonderte Zugangsdaten zum Aktionärsportal zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass eine Elektronische Briefwahl oder Vollmachts- und Weisungserteilung über das Aktionärsportal stets als vorrangig betrachtet wird und eine eventuelle anderweitige Vollmachts- und Weisungserteilung mit der gleichen Aktionärsnummer unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs gegenstandslos ist. Bei mehreren form- und fristgerechten anderweitigen Erklärungen wird dagegen, wenn nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, die zeitlich zuletzt zugegangene als vorrangig betrachtet.

Bevollmächtigung

Wenn weder Intermediäre (z.B. Kreditinstitute) noch – soweit sie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellt sind – Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform.

Erteilung und Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen. Erfolgt die Bevollmächtigung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden, ist die Bevollmächtigung jedoch in Textform gegenüber der Gesellschaft nachzuweisen.

Die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht gegenüber der Gesellschaft kann elektronisch über das Aktionärsportal erfolgen. Die Bevollmächtigung über das Aktionärsportal bzw. deren Widerruf ist bis zum Tag der Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt erfolgt sein.

Die Erteilung einer Vollmacht oder deren Widerruf ist außerdem in Textform per Post bzw. E-Mail oder nach § 67c AktG über Intermediäre möglich. Sie muss der Gesellschaft in diesem Fall bis spätestens 7. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.

Bei der Bevollmächtigung von Intermediären (z.B. Kreditinstituten) und – soweit sie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellt sind – Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften des § 135 AktG, die unter anderem vorsehen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Es können daher Ausnahmen vom Textformerfordernis gelten. Die Vollmachtsempfänger legen teilweise eigene Regelungen für ihre Bevollmächtigung fest, die zu beachten sind. Wir empfehlen daher eine rechtzeitige Abstimmung mit den betreffenden Vollmachtsempfängern über die jeweilige Form und das Verfahren der Bevollmächtigung.

Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Als besonderen Service für unsere Aktionäre bieten wir an, dass Sie sich nach Maßgabe Ihrer Weisungen durch Mitarbeiter der Gesellschaft bei der Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Unsere Stimmrechtsvertreter können nur weisungsgebunden abstimmen. Aus diesem Grund müssen mit der Vollmacht zwingend Weisungen für die Stimmrechtsausübung erteilt werden. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht daher nur zu den Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen Sie Weisungen erteilt haben. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen sind ebenfalls nicht möglich.

Möchten Sie einen unserer Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, können Sie dies über das Aktionärsportal tun oder dazu das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, das in dem Anmeldeformular auf unserer Internetseite unter

https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html

zur Verfügung steht. Voraussetzung für die Vollmachts- und Weisungserteilung ist die ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Erteilung, Änderung oder der Widerruf der Vollmacht und der Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das Aktionärsportal ist bis zum Tag der Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt erfolgt sein.

Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bzw. deren Änderung oder Widerruf ist außerdem in Textform per Post bzw. E-Mail oder nach § 67c AktG über Intermediäre möglich. Sie muss der Gesellschaft bis spätestens 7. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und sonstige durch § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich unter Einhaltung der genannten Fristen von dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten lassen. Die Gesellschaft stellt ihnen auf Wunsch einen elektronischen Weg für die Bevollmächtigung und Weisung oder das entsprechende Anmeldeformular zur Verfügung.

Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen

(Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 118a, 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 4, 127, 130a, 131 Abs. 1 AktG)

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 (dieses entspricht 125.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Zudem können sie gemäß § 87 Abs. 4 AktG i.V.m. § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass die Hauptversammlung über die Herabsetzung der nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG festgelegten Maximalvergütung beschließt. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Siltronic AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 7. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

Siltronic AG

Vorstand
z. Hd. Investor Relations
Einsteinstraße 172
81677 München

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht entsprechend anzuwenden.

Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden – soweit dies nicht bereits mit der Einberufung geschehen ist – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem im Internet unter

https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html

veröffentlicht und den im Aktienregister eingetragenen Aktionären nach § 125 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 4, 127 AktG

Jeder Aktionär ist berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt (§ 126 Abs. 1 AktG) sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern (§ 127 AktG) zu übersenden.

Gegenanträge (nebst etwaiger Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Siltronic AG

Investor Relations
Einsteinstraße 172
81677 München
E-Mail: [email protected]

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum 23. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der vorstehenden Adresse eingehen, werden wir unverzüglich nach ihrem Eingang einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen – gegebenenfalls versehen mit den gemäß § 127 Satz 4 AktG zu ergänzenden Inhalten – unter

https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html

veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf der angegebenen Internetseite der Siltronic AG veröffentlicht. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Antrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. Zugänglich gemachte Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge werden grundsätzlich zur Abstimmung gestellt. Die Gesellschaft behält sich jedoch vor, den jeweiligen Antrag bzw. Wahlvorschlag gem. §§ 126 Abs. 4 Satz 3, 127 Satz 1 AktG nicht zur Abstimmung zu stellen, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht im Aktienregister als Aktionär der Gesellschaft eingetragen oder nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Wahlvorschläge müssen nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag nicht die aktienrechtlich erforderlichen Angaben nach §§ 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG (Name, Beruf und Wohnort des Prüfers bzw. Aufsichtsratskandidaten sowie Angaben zu Mitgliedschaften des Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten) enthält.

Die Gesellschaft kann außerdem in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG von der Zugänglichmachung eines Gegenantrags oder eines Wahlvorschlags absehen.

Gemäß § 126 Abs. 4 AktG gelten Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 Abs. 1 bis 3 bzw. § 127 AktG zugänglich zu machen sind, als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt.

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben darüber hinaus das Recht, in der Versammlung im Wege der Videokommunikation Anträge und Wahlvorschläge im Rahmen ihres Rederechts (vgl. dazu im Detail unten „Rederecht“) zu stellen.

Einreichen von Stellungnahmen

Zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben gemäß § 130a Absatz 1 bis 4 AktG das Recht, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung in Textform im Wege elektronischer Kommunikation über das zugangsgeschützte Aktionärsportal einzureichen. Das Aktionärsportal ist unter

https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html

abrufbar.

Stellungnahmen in Textform sind als Datei im PDF-Format einzureichen und sollen 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) nicht überschreiten. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens im zugangsgeschützten Aktionärsportal zugänglich gemacht wird. Die Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, also bis spätestens Samstag, 2. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), einzureichen. Eingereichte Stellungnahmen werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG abgesehen werden darf, bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens Sonntag, 3. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), im zugangsgeschützten Aktionärsportal zugänglich gemacht.

Für Fragen und Widersprüche sowie Gegenanträge und Wahlvorschläge gilt dagegen das in dieser Einberufung jeweils gesondert beschriebene Verfahren. Es wird darauf hingewiesen, dass Fragen, Widersprüche, Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die in einer Stellungahme enthalten sind, aber nicht wie in dieser Einberufung beschrieben eingereicht wurden, unberücksichtigt bleiben.

Rederecht

Zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben ein Rederecht in der Versammlung im Wege der Videokommunikation. Ab 09:30 Uhr (MESZ) am Tag der Hauptversammlung werden über das zugangsgeschützte Aktionärsportal, abrufbar unter der Internetadresse

https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html,

die Funktionen für die Wortmeldung und die Antragstellung aktiviert, über die die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten ihren Redebeitrag bzw. ihren Antrag anmelden können. Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu stellen sowie das in der Hauptversammlung bestehende Auskunftsrecht (wie nachstehend unter „Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG“ beschrieben) geltend zu machen.

Für die elektronische Zuschaltung im Wege der Videokommunikation benötigen Aktionäre oder deren Bevollmächtigte einen Internetzugang sowie ein entsprechendes Endgerät (z.B. Laptop, PC, Smartphone oder Tablet mit Kamera und Mikrofon). Die technischen Voraussetzungen für die elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung werden im Einzelnen im Aktionärsportal beschrieben.

Personen, die sich über das Aktionärsportal für einen Redebeitrag bzw. eine Antragstellung angemeldet haben, werden im zugangsgeschützten Aktionärsportal für ihren Redebeitrag bzw. ihre Antragstellung freigeschaltet. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag bzw. der Antragstellung zu überprüfen und diese zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Siltronic AG zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Außerdem besteht in der Hauptversammlung gemäß § 131 Abs. 1d AktG ein Nachfragerecht zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten.

Zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Fragen elektronisch über das Aktionärsportal, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html

übermitteln.

Es ist vorgesehen, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats in seiner Funktion als Versammlungsleiter festlegen wird, dass das Auskunftsrecht in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts, ausgeübt werden darf. Der Versammlungsleiter ist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere ermächtigt, für das Frage- und Rederecht zusammengenommen einen zeitlichen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte und für einzelne Redner zu setzen.

Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung

Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation über das Aktionärsportal, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html

Widerspruch zu Protokoll des Notars einzulegen. Widersprüche sind am Freitag, 8. Mai 2026, ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 124a AktG)

Diese Einberufung der Hauptversammlung sowie die gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 118a, 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 4, 127, 130a, 131 Abs. 1 AktG stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter folgendem Link zur Verfügung:

https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung innerhalb der gesetzlichen Frist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html

veröffentlicht.

Genderneutrale Sprache

Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026 auf eine geschlechterspezifische Sprache verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Ihre personenbezogenen Daten werden für die im Aktiengesetz vorgeschriebene Führung des Aktienregisters, zur Kommunikation mit Ihnen als Aktionär sowie zur Durchführung unserer Hauptversammlungen und zum Betrieb des Aktionärsportals verarbeitet. Darüber hinaus werden Ihre Daten für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet. Nähere Informationen zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter sind unter

https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html

abrufbar.

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5 Kommentare ansehen

5 Kommentare

  1. Hans Meyer am März 28, 2026 2:29 a.m.

    Great insights on Deutschland. Thanks for sharing!

    Antworten
    • Lukas Fischer am März 28, 2026 3:26 a.m.

      Good point. Watching closely.

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  2. Lukas C. Wagner am März 28, 2026 2:35 a.m.

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  3. Hans Schmidt am März 28, 2026 2:38 a.m.

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  4. Lukas Schäfer am März 28, 2026 2:41 a.m.

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