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Oftmals sind dem Versicherungsschutz nicht nur die leiblichen Kinder zugehörig, sondern auch die Adoptiv-, Stief-, Pflege- und Enkelkinder, sofern sie in Ihrem Haushalt leben. Für eine Zeit von bis zu zwölf Monaten können Sie auch Au-pairs und Austauschschüler, die für eine kürzere Zeit in Ihrem Haushalt wohnen, in Ihre Haftpflichtversicherung aufnehmen.
Mit der Familienhaftpflicht sind Sie also auf der sicheren Seite. Diese sichert nicht nur Sie, sondern auch Ihre Kinder gegenüber den Schadensforderungen Dritter ab. Bis auf wenige Ausnahmen, wie oben erklärt, bleiben Ihre Kinder altersunabhängig mitversichert.
Es kann durchaus sinnvoll sein, trotz der Tatsache, dass Kinder bis zum 7. Lebensjahr als schuldunfähig gelten, solche Schäden als zusätzliche Leistung in den Versicherungsschutz aufzunehmen. In solch einem Einzelfall wird dann individuell entschieden, ob die Geschädigten einen Anspruch auf Schadensersatz haben. In diesem Kontext ist die erwähnte Aufsichtspflicht der Eltern und, ob diese eventuell verletzt wurde, entscheidend. Zusätzlich spielen das Alter und der individuelle Entwicklungsstand des Kindes eine besondere Rolle.
Eltern stehen dabei vor der herausfordernden Aufgabe, ein gesundes Gleichgewicht zwischen der Überwachung ihrer Kinder und dem Vertrauen, das sie schenken, zu finden. Dabei ist nicht nur das Alter von Bedeutung, sondern auch die charakterlichen Eigenschaften jedes Kindes. Diese kennen die Eltern in der Regel am besten. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie als Eltern bei Ihren Kindern ein ausgeprägtes Bewusstsein für riskante Situationen schaffen, zum Beispiel für den Straßenverkehr oder das Spielen im Freien.
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14 Kommentare
Die Familienhaftpflichtversicherung scheint wirklich eine umfassende Absicherung zu bieten. Aber wie sieht es mit Schäden aus, die das Kind außerhalb des Haushalts verursacht, beispielsweise in der Schule?
Das ist ein guter Punkt! Schäden, die in der Schule oder bei anderen Betreuungsangeboten entstehen, sind in der Regel auch durch die Familienhaftpflichtversicherung abgedeckt, sofern die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.
Ich finde es beruhigend, dass die Familienhaftpflichtversicherung auch Adoptiv- und Stiefkinder einschließt, solange sie im Haushalt leben. Das ist ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird, und zeigt, wie umfassend der Schutz sein kann.
Ich finde es gut, dass die Versicherung auch dann greift, wenn das Kind älter als 7 Jahre ist, solange es keine ‚Ausnahmen‘ gibt. Was genau sind diese Ausnahmen, die im Artikel erwähnt werden?
Die Ausnahmen sind in der Regel im Versicherungsvertrag genau definiert und können je nach Anbieter variieren. Es lohnt sich, das Kleingedruckte sorgfältig zu lesen.
Es ist eine Herausforderung, das richtige Maß zwischen Überwachung und Vertrauen zu finden, wie im Artikel beschrieben. Gerade bei älteren Kindern ist es schwer, immer alles im Blick zu behalten.
Ich frage mich, ob der ‚individuelle Entwicklungsstand‘ des Kindes bei der Beurteilung eines Schadensfalls wirklich objektiv bewertet werden kann. Das klingt nach viel Interpretationsspielraum.
Die Erwähnung des Straßenverkehrs und des Spielens im Freien als riskante Situationen ist sehr treffend. Hier passieren leider die meisten Unfälle, bei denen Kinder involviert sind.
Es ist wichtig, dass Eltern ihren Kindern frühzeitig ein Bewusstsein für Risiken vermitteln. Das ist die beste Prävention, um Schäden zu vermeiden und unnötige Versicherungsansprüche zu verhindern.
Ich bin etwas skeptisch, ob eine Haftpflichtversicherung wirklich alle möglichen Schäden abdeckt, die Kinder verursachen können. Gibt es typische Ausschlüsse, auf die Eltern achten sollten?
Die Betonung der Aufsichtspflicht der Eltern ist entscheidend. Wenn ein Kind beispielsweise einen Unfall im Straßenverkehr verursacht, wird genau geprüft, ob die Eltern ihrer Pflicht nachgekommen sind. Das ist aber oft eine Grauzone, oder?
Die Tatsache, dass die Versicherung auch für Enkelkinder gilt, wenn sie im Haushalt leben, ist ein echter Pluspunkt. Das ist besonders für Großeltern, die oft auf ihre Enkel aufpassen, wichtig.
Es ist gut zu wissen, dass man Au-pairs und Austauschschüler bis zu 12 Monate in die bestehende Haftpflichtversicherung integrieren kann. Das spart Kosten und Aufwand im Vergleich zu einer separaten Versicherung.
Die Aussage, dass Kinder bis zum 7. Lebensjahr grundsätzlich schuldunfähig sind, ist bekannt, aber die Möglichkeit, trotzdem Schäden in die Versicherung aufzunehmen, finde ich sehr sinnvoll. Wie genau wird dann die ‚individuelle Entscheidung‘ im Schadensfall getroffen, wenn die Aufsichtspflicht eine Rolle spielt?