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Startseite»News»Handwerk: ‚Sonntagsbackverbot für Bäcker aufheben‘
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Handwerk: ‚Sonntagsbackverbot für Bäcker aufheben‘

onvistaVon onvistavor 21 Stunden16 Kommentare5.3k Aufrufe
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BERLIN (dpa-AFX) – Das Handwerk macht Druck dafür, das „Sonntagsbackverbot“ für Bäcker aufzuheben sowie die Bonpflicht abzuschaffen. Handwerks-Präsident Jörg Dittrich sagte der Deutschen Presse-Agentur, im Koalitionsvertrag sei vereinbart, das Sonntagsbackverbot für Bäcker aufzuheben. „Trotzdem passiert nichts. Backstationen und Tankstellen dürfen sonntags aufbacken, während der Handwerksbäcker benachteiligt ist“, sagte Dittrich.

„Mir kann keiner erzählen, dass das Abendland untergeht, wenn wir dieses Verbot abschaffen. Warum wird das nicht umgesetzt? Dass das nicht geschieht, symbolisiert für mich Reformstillstand“, kritisierte der Handwerks-Präsident.

Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Bäckereien bisher an Sonn- und Feiertagen bis zu drei Stunden Backwaren herstellen und liefern. Im Koalitionsvertrag heißt es, der sogenannte Ausnahmekatalog im Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung solle um das Bäckereihandwerk erweitert werde. Dabei sollten hohe Standards im Arbeitsschutz gewahrt bleiben.

Tankstellen und Backstationen wärmten Brötchen nur auf, so Dittrich. „Wenn ein Bäckereibetrieb einen Backofen hat, gilt das als Produktion, und die ist sonntags nur eingeschränkt erlaubt. Das benachteiligt den ortsansässigen Bäcker, der an Sonn- und Feiertagen nur drei Stunden backen darf“, sagte Dittrich. „Dabei kenne ich Betriebe und Beschäftigte, die sagen: „Ich will ganz gerne sonntags kommen, weil ich da einen Zuschlag bekomme auf meine Arbeitszeit.“ Lasst die Bäcker doch einfach machen.“ Es gehe um mehr Flexibilität, Vertrauen und unternehmerische Freiheit.

Bonpflicht

Ein zweites Symbol für Reformstillstand sei die Bonpflicht, sagte der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). „Deren Abschaffung hatte die Koalition zugesagt, umgesetzt ist sie bis heute nicht. Warum eigentlich nicht? Die Bonpflicht ist im Alltag schlicht lästig: Sie produziert Millionen unnötiger Thermopapierbons, die direkt im Müll landen, kostet Zeit an der Kasse, belastet kleine Betriebe organisatorisch und ökologisch und stiftet im Alltag kaum Nutzen für Kundinnen und Kunden. Dennoch wurde weiter daran festgehalten aus Misstrauen und aus Angst vor Missbrauch.“

Seit 2020 müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Ziel: Steuerbetrug etwa durch manipulierte Ladenkassen soll so bekämpft werden. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir schaffen die Bonpflicht ab.“ Für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro solle ab dem 1. Januar 2027 eine Registrierkassenpflicht eingeführt werden./hoe/DP/zb

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Die Onvista Media GmbH ist ein deutsches Medienunternehmen mit Sitz in Köln. Von 2007 bis 2017 gehörte es zu Boursorama. Während dieser Zeit wurde die Onvista Bank gegründet. 2017 übernahm die Comdirect Bank sowohl Onvista Media als auch die Onvista Bank. Seit der Verschmelzung der Comdirect Bank auf die Commerzbank im November 2020 ist Onvista Media eine Tochtergesellschaft der Commerzbank AG. Die Onvista Bank ist eine Marke der Commerzbank, die bis Ende des Jahres 2025 eingestellt werden soll.

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16 Kommentare ansehen

16 Kommentare

  1. Anna Schneider am Januar 8, 2026 9:29 a.m.

    Es ist bemerkenswert, dass selbst Bäckereibesitzer angeben, sie würden gerne auch sonntags backen, wenn es wirtschaftlich sinnvoll wäre. Das spricht für eine Anpassung der Gesetze.

    Antworten
  2. Emma Fischer am Januar 8, 2026 9:29 a.m.

    Dass Tankstellen und Backstationen sonntags aufbacken dürfen, während Handwerksbäcker eingeschränkt sind, schafft eine unfaire Wettbewerbssituation, wie Herr Dittrich richtig betont. Das scheint mir ein klarer Fall von Wettbewerbsverzerrung zu sein.

    Antworten
  3. Peter Fischer am Januar 8, 2026 9:30 a.m.

    Die Tatsache, dass das Sonntagsbackverbot im Koalitionsvertrag vereinbart war, aber bisher nicht umgesetzt wurde, ist ein deutliches Zeichen für mangelnde Prioritätensetzung. Sehr enttäuschend.

    Antworten
  4. Hans Schäfer am Januar 8, 2026 9:30 a.m.

    Die Bonpflicht erscheint mir tatsächlich als unnötige Belastung, insbesondere für kleine Betriebe. Millionen Thermopapierbons im Müll – das ist ökologisch unverantwortlich, wenn es vermeidbar ist.

    Antworten
  5. Peter Weber am Januar 8, 2026 9:33 a.m.

    Die Aussage, dass das Abschaffen des Sonntagsbackverbots nicht zum Untergang des Abendlandes führen würde, ist treffend. Es wirkt, als ob man sich krampfhaft an veralteten Regeln festhält.

    Antworten
  6. Lea Wagner am Januar 8, 2026 9:35 a.m.

    Die Begründung für die Beibehaltung der Bonpflicht – Angst vor Steuerbetrug – wirkt angesichts der technologischen Möglichkeiten und der Registrierkassenpflicht etwas überzogen. Ist das wirklich noch zeitgemäß?

    Antworten
  7. Karl Weber am Januar 8, 2026 9:35 a.m.

    Die Einführung einer Registrierkassenpflicht ab 2027 für Geschäfte mit über 100.000 Euro Umsatz scheint ein Kompromiss zu sein, der die kleinen Betriebe entlasten soll. Ob das ausreicht, bleibt abzuwarten.

    Antworten
  8. Lukas Hoffmann am Januar 8, 2026 9:36 a.m.

    Ich finde die Forderung nach mehr Flexibilität und unternehmerischer Freiheit für die Bäckereien absolut berechtigt. Das Handwerk sollte weniger durch Bürokratie eingeschränkt werden.

    Antworten
  9. Laura Fischer am Januar 8, 2026 9:37 a.m.

    Ich frage mich, ob die Aufhebung des Sonntagsbackverbots nicht auch zu einer größeren Vielfalt an frischen Backwaren am Sonntag führen könnte. Das wäre für die Verbraucher ein klarer Vorteil.

    Antworten
  10. Mia Müller am Januar 8, 2026 9:38 a.m.

    Herr Dittrich spricht von „Reformstillstand“. Stimmt das wirklich? Scheint so, als ob versprochene Entlastungen für das Handwerk auf Eis liegen.

    Antworten
  11. Karl Fischer am Januar 8, 2026 9:38 a.m.

    Wurde untersucht, wie hoch die tatsächlichen Kosten der Bonpflicht für die Bäckereien sind? Das wäre eine wichtige Information, um die Sinnhaftigkeit des Verbots zu bewerten.

    Antworten
  12. Mia Weber am Januar 8, 2026 9:38 a.m.

    Es ist frustrierend zu hören, dass trotz Zusage im Koalitionsvertrag noch immer keine Änderungen an der Bonpflicht vorgenommen wurden. Das schadet dem Vertrauen in die Politik.

    Antworten
  13. Laura Fischer am Januar 8, 2026 9:40 a.m.

    Mich würde interessieren, wie die hohen Standards im Arbeitsschutz konkret beim Bäckereihandwerk umgesetzt werden sollen, wenn die Ausnahmeregelung erweitert wird. Gibt es hierzu bereits konkrete Pläne?

    Antworten
    • Karl Becker am Januar 8, 2026 9:47 a.m.

      Gute Frage! Ich habe gelesen, dass die Koalition sich dazu verpflichtet hat, die Arbeitsschutzstandards auch bei flexibleren Arbeitszeiten zu gewährleisten, aber Details sind rar.

      Antworten
  14. Emma Schäfer am Januar 8, 2026 9:41 a.m.

    Die Erfahrung, dass Beschäftigte selbst bereit wären, sonntags gegen Zuschlag zu arbeiten, zeigt doch, dass das Verbot nicht unbedingt dem Wohl der Arbeitnehmer dient. Warum wird dieser Wunsch ignoriert?

    Antworten
    • Peter Fischer am Januar 8, 2026 9:56 a.m.

      Das ist ein wichtiger Punkt. Es sollte mehr Raum für individuelle Vereinbarungen und die Bedürfnisse der Angestellten geben.

      Antworten
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