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Der Beschluss des EDSA war die Grundlage für eine Millionenstrafe gegen WhatsApp aus dem Jahr 2021 wegen Verstößen gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dem Unternehmen wurde mangelnde Transparenz vorgeworfen. Verhängt wurde die damalige Rekordstrafe von der Datenschutzkommission (DPC) in Irland, wo WhatsApp seinen Sitz für Europa hat. Die irischen Datenschützer mussten sich dabei an den EDSA-Beschluss halten, der unter anderem die Höhe der Geldbuße festlegte.
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WhatsApp ergänzte daraufhin seine Nutzungsregeln mit weiteren Informationen, klagte aber sowohl gegen die DPC-Entscheidung vor den Gerichten in Irland als auch gegen die Grundlage, den EDSA-Beschluss, vor dem EU-Gericht. Letzteres war der Ansicht, WhatsApp könne nur den finalen Beschluss der irischen Aufsichtsbehörde vor einem nationalen Gericht anfechten.
Das höchste Gericht in der EU entschied nun: WhatsApp darf auch den Beschluss des EDSA direkt angreifen. Das Unternehmen sei davon unmittelbar betroffen gewesen, so der EuGH. Die irische Behörde habe das Ergebnis nicht abändern können. Laut der irischen Datenschutzkommission pausieren die Verfahren in Irland, bis die Entscheidungen der europäischen Gerichte vorliegen./vni/DP/mis
Quelle: dpa-AFX
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6 Kommentare
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