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Mit dem neuen Altersvorsorge-Gesetz will die Regierung die private Vorsorge neu aufstellen. Doch Verbraucherschützer Niels Nauhauser sieht gravierende Mängel, kritisiert hohe Kosten und warnt vor dem Einfluss der Finanzlobby.
Die Bundesregierung will die private Altersvorsorge 2026 neu aufstellen – Herzstück ist ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot. Ab 2027 sollen darüber auch ETF-Sparpläne für den Ruhestand möglich sein. Am Freitag wurde das Altersvorsorgereformgesetz in erster Lesung im Bundestag beraten. Die Reform gilt als einer der größten Umbauten seit Einführung der Riester-Rente.
FOCUS online hat mit Verbraucherschützer Niels Nauhauser darüber gesprochen, was aus seiner Sicht jetzt auf Sparer zukommt.
FOCUS online: Herr Nauhauser, warum setzt aus Ihrer Sicht der Gesetzentwurf für eine neue Altersvorsorge die Fehler aus der Vergangenheit fort?
Nauhauser: Altersvorsorge ist Vertrauenssache. Der Markt ist komplex und er wird jetzt mit Hunderten von neuen Standardprodukten und drei Garantieniveaus noch komplizierter. Die meisten Menschen werden auf Beratung angewiesen sein. Die erhalten Sie aber nicht, sondern nur Verkaufsgespräche, die durch einen Fehlanreiz wegen der Provisionen vergiftet sind. Die besten Produkte für den individuellen Bedarf werden nicht verkauft.
Sie werfen dem Finanzministerium vor, eine Agenda der Finanzlobby umzusetzen. Woran machen Sie das konkret fest?
Nauhauser: Die Finanzlobby fordert seit Jahren eine Vereinfachung der Förderung, eine Erhöhung der Einzahlungsgrenzen und einen Wegfall der Garantiepflicht. Genau das wird jetzt umgesetzt. Nicht umgesetzt wird hingegen die Einführung eines Standardprodukts nach schwedischem Vorbild, das Verbraucherverbände, Zivilgesellschaft, viele Wissenschaftler und sogar Mitglieder des Sachverständigenrates gefordert haben.
Wolfram Scheible/VZ Baden-Württemberg/dpa-tmn
Durch den Wegfall der Garantien soll das neue Altersvorsorgedepot höhere Renditen ermöglichen. Für wen lohnt sich dieses Modell, und für wen ist es riskant?
Nauhauser: Junge Leute sorgen längst mit ETF-Sparplänen für ihr Alter vor. Die werden sicher prüfen, ob sie im neuen Riester-Mantel auch eine solche Strategie umsetzen können. Allerdings bleibt abzuwarten, wie hoch die Kosten sein werden und wie die Geschäftsbedingungen der Verträge ausgestaltet sein werden. Die Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich nicht auskennen, sind auf Beratung angewiesen. Eine Beratung, die ihre Interessen in den Mittelpunkt drückt, gibt es aber in der Breite nicht.
Der Entwurf sieht eine Kostenobergrenze von 1,5 Prozent vor. Reicht das nicht aus, um überhöhte Gebühren zu verhindern?
Nauhauser: Nein. Die Begrenzung der Effektivkosten auf 1,5 Prozent pro Jahr ist nur auf das jeweilige Standarddepot des Anbieters begrenzt und entspricht in seiner Höhe dem bisher branchenüblichen Kostensatz. Derartige Kosten sind auf lange Sicht verheerend, wie ein Vergleich mit der schwedischen Lösung zeigt. Während beim diesem Modell nahezu der gesamte Kapitalmarktertrag bei den Sparern bleibt, gehen bei 1,5 Prozent Kosten langfristig rund 47 Prozent der Erträge verloren. Steigen die Gebühren weiter, schrumpft die spätere Rente insgesamt um etwa die Hälfte – die Kosten können damit einen erheblichen Teil der Rendite auffressen.
Es soll eine staatliche Förderung in Höhe von bis zu 420 Euro im Jahr plus Kinderzulagen geben. Wer profitiert davon?
Nauhauser: Bei denen, die Altersvorsorge am dringendsten nötig haben, kommt die staatliche Förderung nicht an, weil sie kein Geld haben, das sie anlegen können. Die Hälfte der Menschen verfügt im Mittel über ein Vermögen von rund 6000 Euro. Die größte Position ist das eigene Auto, und dann gehen davon auch noch Schulden von 2500 Euro ab. Wie sollen diese Menschen die Förderung mitnehmen, wenn sie selbst nichts sparen können?
Sie sind demnach überzeugt, dass auch diese Reform der privaten Altersvorsorge scheitern wird?
Nauhauser: Ja. Die Bundesregierung löst das strukturelle Problem nicht: Bei der Altersvorsorge wird nur verkauft, was Provision bringt. Daran ändert sich nichts. Es gibt schon heute viele unterschiedliche Angebote im Markt. Verkauft werden aber vor allem die Angebote mit den höchsten Provisionen. Außerdem überlässt die Regierung den Markt den Anbietern, die in den letzten Jahren wiederholt bewiesen haben, dass sie ihre Verträge und Geschäftsbedingungen stets zum eigenen Vorteil auslegen, um ihre Gewinne zu maximieren, auch wenn ihr Verhalten sich dann Jahre später als rechtswidrig herausstellt.
Anders als bei Riester gibt es keine lebenslange Rente mehr, sondern einen Auszahlplan bis mindestens 85 Jahre. Was passiert, wenn jemand älter wird?
Nauhauser: Eine lebenslange Rente wird weiter möglich sein. Die neue Option eines Auszahlplans ist eine der wenigen Verbesserungen. Sie ermöglicht höhere Auszahlungen als eine Leibrente der Versicherungswirtschaft, die sich oft erst rechnet, wenn man über 95 Jahre alt wird.
Nach dem BGH-Urteil zu gekürzten Rentenfaktoren fragen sich viele: Können Anbieter auch beim neuen Modell Leistungen später einseitig verändern?
Nauhauser: Eine solche Befürchtung ist berechtigt. Unsere Erfahrung lehrt eines: Sparkassen haben weniger Zinsen gezahlt, die Versicherer weniger Rente und alle Anbieter eine deutlich geringere Rendite, als sie in Aussicht gestellt haben. Auch Fondsgesellschaften haben ihre Kunden enttäuscht, indem sie im Crash Aktienfonds verkauft haben. Es wird also auch hier auf das Kleingedruckte ankommen.
Was sollten Verbraucher jetzt konkret tun – vor allem diejenigen mit bestehenden Riester-Verträgen? Abwarten oder später ins neue Modell wechseln?
Nauhauser: Im Moment kann man nur abwarten, da es noch keine Angebote am Markt gibt. Aber sobald es die gibt, werden die Anbieter ihre Verkäufer losschicken und im großen Stil ihren Kunden neue Angebote schmackhaft machen. Ein Rat ist in jedem Fall, diese Angebote kritisch zu prüfen und sich anderweitig unabhängig zu informieren.
Was müsste jetzt konkret geändert werden, damit Sie sagen würden: Diese Reform hat eine echte Chance?
Nauhauser: Ohne ein Standardprodukt nach schwedischem Vorbild mit vielleicht ein bis drei Risikostufen zur Auswahl bleiben die zentralen Probleme in der Altersvorsorge wohl leider ungelöst.
Wer darf es anbieten?
Altersvorsorgedepots sollen Banken, Lebensversicherer, Fondsgesellschaften, Depotanbieter und Neobroker anbieten dürfen. Abschließbar wären die Verträge ab dem 1. Januar 2027.
Wie hoch ist die Förderung?
Grundzulage pro Jahr (abhängig von der Einzahlung):
- Für Einzahlungen bis 1200 Euro: 30 Cent pro eingezahltem Euro
→ maximal 360 Euro Zulage - Für die nächsten 600 Euro (bis 1800 Euro gesamt): 20 Cent pro Euro
→ weitere 120 Euro Zulage
Maximale Grundzulage: 480 Euro pro Jahr
Ab 2029 soll die Förderung für die ersten 1200 Euro von 30 auf 35 Cent steigen. Dann läge die Grundzulage bei 420 Euro für diesen Teil – insgesamt wären bis zu 540 Euro pro Jahr möglich.
Wie viel darf eingezahlt werden?
- Höchstgrenze für förderfähige Einzahlungen: 1800 Euro pro Jahr
- Mindestbeitrag: 120 Euro pro Jahr (10 Euro pro Monat)
Bonus für junge Sparer
Wer vor dem 25. Geburtstag startet, erhält einmalig 200 Euro als Startbonus ins Depot.
Kinderzulagen
Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das dem Vertrag zugeordnet ist, gibt es zusätzlich 25 Cent pro eingezahltem Euro.
Maximal sind 300 Euro pro Kind und Jahr möglich.
Beispiel
Amie zahlt 1200 Euro in ihr Altersvorsorgedepot ein.
Sie erhält 360 Euro Grundzulage.
Für ein Kind bekommt sie zusätzlich 300 Euro Kinderzulage.
Insgesamt fließen 1860 Euro in ihr Depot.
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5 Kommentare
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