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„Der Wechsel auf Glasfaser ist ein zukunftsorientiertes Internet-Upgrade für Deutschland. Kupfernetze können nur dann abgeschaltet werden, wenn nahezu flächendeckend Glasfaser verfügbar und der Wettbewerb auf den neuen Netzen gesichert ist. Der Prozess hin zur späteren Abschaltung des Kupfernetzes sollte daher starten, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen – unabhängig davon, welcher Netzbetreiber Glasfaser ausgebaut hat“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Mit dem Regulierungskonzept skizzieren wir unser Zielbild für eine gelingende Kupfer-Glas-Migration. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen früh und ausführlich über alle Schritte des Übergangs auf die modernen Glasfasernetze informiert werden. Sie sollen auch in der Glasfaserwelt zwischen verschiedenen Anbietern und fairen Preisen wählen können.“
Zielbild der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur will zu klaren Bedingungen für einen schnellen, geordneten und wettbewerblichen Übergang auf flächendeckende Glasfaser beitragen. Notwendig ist eine Neujustierung der rechtlichen Grundlagen, um der Bundesnetzagentur zusätzliche Instrumente an die Hand zu geben. Dies obliegt dem Gesetzgeber. Die Bundesnetzagentur macht dafür konkrete Vorschläge.
Für einen fairen Wettbewerb beim Glasfaserausbau müssen alle Unternehmen die gleichen Chancen haben, ihr eingesetztes Kapital zurückzuverdienen. Ein verlässliches, regelgebundenes Verfahren für die Kupfer-Glas-Migration ist dafür besonders wichtig. Die Rentabilität von Investitionen in Glasfaser hängt unmittelbar davon ab, wie lange parallel das Kupfernetz als konkurrierende Infrastruktur betrieben wird. Kupfernetze sollten abgeschaltet werden, sobald in einem Gebiet objektive Voraussetzungen erfüllt sind. Diese umfassen die Glasfaserabdeckung und den Dienstewettbewerb. Welcher Netzbetreiber in einem Gebiet das Glasfaser ausgebaut hat, sollte keine Rolle spielen.
Konkret umfasst der Vorschlag folgende wesentliche Elemente:
Die Bundesnetzagentur empfiehlt die gesetzliche Verankerung eines regelgebundenen Verfahrens zur Abschaltung der Kupfernetze. Eine Abschaltung sollte eingeleitet werden können, wenn in einem Gebiet a) eine Mindest-Versorgung mit Glasfaser und b) geeignete Vorleistungsangebote vorhanden sind.
a) Zur Einleitung des Migrationsprozesses sollten mindestens 80 Prozent der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser bis in die Wohnung (FttH) versorgt sein. Zum Zeitpunkt der tatsächlichen Abschaltung sollte prinzipiell eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser vorliegen.
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18 Kommentare
Es ist beruhigend zu hören, dass die Bundesnetzagentur die Verbraucher frühzeitig und ausführlich über die Schritte des Übergangs informieren will. Transparenz ist hier entscheidend.
Die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser ‚prinzipiell‘ zum Zeitpunkt der Abschaltung ist eine vage Formulierung. Was bedeutet ‚prinzipiell‘ in diesem Zusammenhang?
Gute Frage! Ich denke, ‚prinzipiell‘ bedeutet, dass es keine unversorgten Gebiete geben darf, aber möglicherweise Ausnahmen für schwer zugängliche Orte gibt.
Die Betonung auf ‚faire Preise‘ in der Glasfaserwelt ist wichtig, aber wie wird die Bundesnetzagentur sicherstellen, dass diese Fairness tatsächlich gegeben ist und nicht nur ein Marketingversprechen bleibt?
Ich bin etwas besorgt über die möglichen Auswirkungen der Abschaltung auf ältere Menschen, die möglicherweise nicht in der Lage sind, sich schnell an die neue Technologie anzupassen.
Es ist positiv, dass die Bundesnetzagentur einen ‚regelmäßigen Prozess‘ für die Abschaltung der Kupfernetze anstrebt, aber wie wird sichergestellt, dass dieser Prozess nicht zu Lasten der Verbraucher geht, die noch nicht an Glasfaser angeschlossen sind?
Die Rentabilität von Glasfaserinvestitionen ist natürlich ein wichtiges Thema, aber sollte sie nicht auch die langfristigen Vorteile für die Gesellschaft berücksichtigen, wie z.B. die Förderung von Innovationen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze?
Ich bin gespannt, welche konkreten Vorschläge die Bundesnetzagentur dem Gesetzgeber zur Neujustierung der rechtlichen Grundlagen machen wird – das ist der Schlüssel zu einem schnellen und geordneten Übergang.
Die Forderung der Bundesnetzagentur nach einer Glasfaserversorgung von mindestens 80 Prozent der Haushalte und Unternehmen als Startsignal für die Kupfer-Glas-Migration erscheint mir etwas niedrig, um wirklich von einer ’nahezu flächendeckenden‘ Verfügbarkeit sprechen zu können.
Es ist wichtig, dass die Abschaltung des Kupfernetzes nicht überstürzt erfolgt, sondern dass alle Betroffenen ausreichend Zeit haben, sich auf die neue Technologie einzustellen.
Ich finde es gut, dass die Bundesnetzagentur betont, dass der Netzbetreiber, der den Glasfaserausbau vorgenommen hat, keine Rolle bei der Abschaltung des Kupfernetzes spielen sollte – das klingt nach einem fairen Ansatz für den Wettbewerb.
Wie wird die Bundesnetzagentur die ‚geeigneten Vorleistungsangebote‘ definieren, die neben der Glasfaserabdeckung für eine Abschaltung des Kupfernetzes erforderlich sind? Das ist ein entscheidender Punkt.
Die Aussage von Klaus Müller, dass der Wechsel zu Glasfaser ein ‚zukunftsorientiertes Internet-Upgrade‘ sei, ist unbestreitbar, aber die Umsetzung muss sorgfältig geplant werden, um Störungen zu vermeiden.
Die Bundesnetzagentur betont die Notwendigkeit einer Neujustierung der rechtlichen Grundlagen. Welche konkreten Gesetze müssen dafür geändert werden?
Die Idee eines regelmäßigen Verfahrens zur Abschaltung der Kupfernetze klingt nach einer guten Möglichkeit, Planungssicherheit für die Netzbetreiber zu schaffen und den Ausbau zu beschleunigen.
Die Bundesnetzagentur scheint sich auf den Wettbewerb zu konzentrieren, aber was ist mit Gebieten, in denen nur ein Anbieter den Glasfaserausbau durchführt? Wie wird dort ein fairer Übergang gewährleistet?
Die Aussage, dass der Netzbetreiber keine Rolle spielen sollte, ist mutig. Bedeutet das, dass auch ein kleinerer Anbieter die Abschaltung in einem Gebiet vorantreiben kann, das von einem großen Betreiber ausgebaut wurde?
Ich frage mich, ob die 80-Prozent-Marke für die Glasfaserabdeckung in ländlichen Gebieten realistisch ist. Dort sind die Ausbaukosten oft deutlich höher.