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BERLIN/HAMBURG (dpa-AFX) – Im Streit um die Rückerstattung von Ticketbestellungen haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Ticketanbieter
Im Klageregister eingetragene Verbraucher können demnach bei Eventim pauschal einen 20-Euro-Gutschein einfordern. Der Gutschein kann über ein Onlineportal abgerufen werden. Mit dem Gutschein seien alle Ansprüche der Verbraucher abgegolten, teilte CTS Eventim auf dem Portal mit.
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Mehr als 5.000 Verbraucher hatten sich laut Verbraucherzentrale der Musterfeststellungsklage – umgangssprachlich Sammelklage – angeschlossen. „Durch den Vergleich wurde kein genereller Anspruch von Ticketkäufern auf die Erstattung von Gebühren gegen Eventim anerkannt oder festgestellt“, teilte die Verbraucherzentrale aus Berlin mit.
Die Verbraucherzentrale hatte laut einer älteren Mitteilung im Dezember 2022 die Musterfeststellungsklage beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingereicht. Die Beratungsstelle für Verbraucher warf Eventim vor, in manchen Fällen Ticketzahlungen nach abgesagten Veranstaltungen teils einbehalten zu haben. Eventim bezeichnete die Klage als unbegründet.
Musterfeststellungsklagen sind 2018 eingeführt worden
Musterfeststellungsklagen, bekannt etwa aus dem VW
In der Praxis müssen Verbraucher nicht immer erneut klagen – etwa, wenn es zu einem Vergleich kommt./lkm/DP/nas
Quelle: dpa-AFX
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15 Kommentare
Ich hatte Tickets für eine Veranstaltung im März 2020 gekauft, die abgesagt wurde. Werde ich automatisch benachrichtigt, oder muss ich mich selbst um den Gutschein kümmern?
Da Musterfeststellungsklagen erst seit 2018 existieren, ist dieser Fall ein wichtiger Präzedenzfall für zukünftige Auseinandersetzungen zwischen Verbrauchern und Unternehmen.
Eventim bezeichnete die Klage als unbegründet, aber die Einigung auf einen Gutschein deutet doch darauf hin, dass sie zumindest bereit waren, einen Teil der Forderungen anzuerkennen.
Die Tatsache, dass es um Veranstaltungsabsagen *während* der Corona-Pandemie ging, macht die Situation besonders verständlich – viele Menschen hatten finanzielle Einbußen.
Die Tatsache, dass die Verbraucherzentrale betont, dass durch den Vergleich kein genereller Anspruch auf Gebührenrückerstattung anerkannt wurde, deutet darauf hin, dass weitere Klagen in Einzelfällen möglich sein könnten.
Es ist bemerkenswert, dass CTS Eventim seit der Erstempfehlung im boerse.de-Aktienbrief um 529% zugelegt hat, während sie gleichzeitig mit Rückerstattungsforderungen zu kämpfen hatten – ein interessanter Widerspruch.
Die Einigung auf einen 20-Euro-Gutschein für über 5.000 Verbraucher klingt nach einem Kompromiss, aber deckt dieser Betrag wirklich die entstandenen Gebühren ab, insbesondere bei teureren Tickets?
Die Musterfeststellungsklage wurde ja bereits im Dezember 2022 eingereicht – fast ein Jahr dauerte es also, bis zu dieser Einigung kam. Das ist eine lange Zeit für verärgerte Ticketkäufer.
Die Musterfeststellungsklage erinnert stark an den VW-Abgasskandal, wo diese Klageform ebenfalls eingesetzt wurde. Zeigt das ein wachsendes Bewusstsein für Verbraucherrechte?
Das ist ein guter Vergleich! Die Parallelen sind deutlich, und es zeigt, dass diese Klageform ein wirksames Instrument sein kann.
Die 529% Rendite für Aktionäre von CTS Eventim sind beeindruckend, aber wie wirkt sich dieser Rechtsstreit langfristig auf das Image und die Kundenbindung des Unternehmens aus?
Es ist gut, dass die Verbraucherzentrale diese Klage im Namen vieler Betroffener geführt hat, denn Einzelklagen wären für viele zu aufwendig gewesen.
Ich frage mich, wie reibungslos die Abwicklung des Onlineportals für die Gutscheine verlaufen wird; bei solchen Massenabwicklungen gibt es oft Probleme.
Die Formulierung, dass mit dem Gutschein ‚alle Ansprüche‘ abgegolten seien, klingt sehr kategorisch. Gibt es keine Möglichkeit, mehr als 20 Euro zurückzufordern, wenn die Gebühren höher waren?
Ich bin gespannt, ob dieser Vergleich dazu führt, dass Ticketanbieter in Zukunft transparenter mit Gebühren umgehen und Rückerstattungen schneller abwickeln.