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Startseite»News»Was es bewirkt, was droht: Die große Analyse zu den SPD-Steuerplänen
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Was es bewirkt, was droht: Die große Analyse zu den SPD-Steuerplänen

Finanzen100Von Finanzen100vor 1 Monat17 Kommentare3.7k Aufrufe
Was es bewirkt, was droht: Die große Analyse zu den SPD-Steuerplänen
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Wer mehr als 26 Millionen Euro erbt, zahlt derzeit oft keinen einzigen Cent Steuer. Ökonomen kritisieren die Erbschaftsteuer deswegen seit langem. Die SPD hat jetzt ein Reformkonzept ausgearbeitet. Das müssen Sie dazu wissen.

Die deutsche Erbschaftsteuer ist in ihrer jetzigen Form ungerecht. Das Statistische Bundesamt wertete für das Jahr 2022 aus, dass Großerben, die mehr als 26 Millionen Euro erben oder geschenkt bekommen, im Schnitt weniger als zehn Prozent Steuern darauf zahlen. Kleinerben, die weniger als 200.000 Euro bekommen, mussten hingegen im Schnitt 14 Prozent Steuern zahlen – dabei sollte es eigentlich genau umgekehrt sein. 

Gerade die riesigen Erbschaften werden oft kaum besteuert, weil die Erben eine Verschonungsbedarfsprüfung beantragen können. Dabei prüft der Staat, ob im Erbe genug liquides Kapital verfügbar ist, um die Steuern zu bezahlen. Weil das Vermögen bei so hohen Erbschaften meist in Unternehmen gebunden ist, führt das dazu, dass die Erben keinen Cent bezahlen müssen. Eine andere Möglichkeit ist, Vermögen zu Lebzeiten in Stiftungen zu verschieben. Im vergangenen Jahr machten deswegen die Erben des Unternehmers Heinz Hermann Thiele Schlagzeilen. Wegen eines Streits unter den Erben wurde die Stiftung für das 15 Milliarden Euro schwere Vermögen zu spät eingerichtet und der volle Steuersatz fällig. Die vier Milliarden Euro sind die höchste Erbschaftsteuerzahlung der deutschen Geschichte.

Die SPD hat jetzt ein Konzept für eine Reform ausgearbeitet. Es soll diese Woche im Bundestag vorgestellt werden. Die Partei kommt dabei auch einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zuvor. Das wird noch im Laufe des Jahres bewerten, ob die Verschonungsbedarfsprüfung und ihre Details verfassungsgemäß sind. Erwartet wird, dass die Prüfung zumindest in Teilen gekippt wird – dann müsste die Bundesregierung die Steuer sowieso reformieren. Das müssen Sie zum SPD-Konzept und den Reaktionen darauf wissen.

So funktioniert die Erbschaftsteuer bisher

Wann immer wir von der Erbschaftsteuer reden, geht es eigentlich um zwei Abgaben. Das entsprechende Gesetz heißt Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) und regelt damit auch Schenkungen und andere Zuwendungen vor dem Tod. Der Einfachheit halber gehen wir hier immer von dem Fall aus, dass in Deutschland Steuerpflichtige vererben und erben. Leben Erblasser oder Erbe im Ausland, gelten teils andere Regelungen.

Zunächst einmal gibt es je nach Verwandtheitsgrad zwischen Erbe und Erblasser unterschiedlich hohe Freibeträge. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner zahlen auf die ersten 500.000 Euro eines Erbes keine Steuern, bei Kindern sind es 400.000 Euro, bei Enkeln 200.000 Euro und so weiter. Dazu kommen noch kleinere Freibeträge für Sonderfälle, etwa, wenn Erben den Erblasser vor seinem Tod gepflegt haben. Gänzlich steuerfrei ist das Eigenheim von maximal 200 Quadratmetern Wohnfläche, wenn Partner oder Kinder nach dem Tod des Erblassers dort noch mindestens zehn Jahre selbst wohnen und Haushaltsgegenstände in einem gewissen Maße. Die Freibeträge gelten auch für Schenkungen alle zehn Jahre. 

Unternehmenserben zahlen tendenziell weniger Steuern

Wird ein Gewerbe vererbt, gelten weitere Sonderregeln. 85 Prozent des Betriebsvermögens von bis zu 26 Millionen Euro sind generell steuerfrei, sofern der Erbe das Gewerbe in selben Maße, gemessen an der Höhe des Betriebsvermögens und den gezahlten Löhnen, mindestens fünf Jahre weiterführt. Von dem zu versteuernden Betriebsvermögen sind pauschal 150.000 Euro steuerfrei. Unternehmenserben zahlen also generell erst ab einem Betriebsvermögen von einer Million Euro überhaupt Steuern.

Die Steuersätze sind progressiv und richten sich nach der Höhe des zu versteuernden Erbes. Es gibt sieben Stufen in drei Steuerklassen, deren Sätze von 7 bis 50 Prozent reichen. Generell gilt, je enger das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erbe und Erblasser, desto geringer die Steuersätze.

Das will die SPD daran ändern

Das Konzept der SPD sieht fünf wichtige Änderungen vor:

  • Alle bisherigen Freibeträge sollen durch einen Lebensfreibetrag ersetzt. Dieser soll bei einer Million Euro pro Erben liegen, wobei 900.000 Euro für Schenkungen und Erbe aus der Familie und 100.000 für nicht-verwandte Personen gedacht sind. Sie müssten also dann generell erst Steuern zahlen, wenn Sie im Laufe Ihres Lebens mehr als diese Summen erben. Ausgenommen ist weiterhin das familiäre Eigenheim und/oder Grundstück, welches stets steuerfrei bleiben soll. Die deutliche Anhebung der Freibeträge hat zwei Gründe: Erstens sollen so möglichst viele kleinere Schenkungen und Erbschaften steuerfrei bleiben, zweitens wurden die Freibeträge seit 2008 nicht angepasst. Allein zur Anpassung an die Inflation hätten sie also schon um rund 50 Prozent steigen müssen. Der Lebensfreibetrag gilt dabei wie die bisherigen Freibeträge pro Person. Zwei Geschwister könnten also schon Vermögen im Wert von bis zu 1,8 Millionen Euro steuerfrei von ihren Eltern erben.
  • Die Unterschiede nach Verwandtheitsgrad sollen abgeschafft werden. Die SPD will den Grundsatz „Familie ist Familie“ einführen. Erbt der Enkel oder die Großcousine, sollen dafür künftig dieselben Freibeträge und Steuersätze gelten wie für leibliche Kinder und Ehepartner.
  • Betriebsvermögen soll stärker besteuert werden. Die SPD will dafür einen Freibetrag von fünf Millionen Euro einführen. Das Institut der Deutschen Wirtschaft schätzt, dass die Steuer damit erst für Erbschaften von Unternehmen anfiele, die mindestens 10 Millionen Euro Jahresumsatz machen. Das wären rund 80.000 Unternehmen in Deutschland. 44.000 davon sind Familienunternehmen, die tatsächlich in Gänze vererbt werden dürften. Bei börsennotierten Konzernen zum Beispiel ist das selten der Fall. Hier werden nur Anteile in Form von Aktien vererbt. Kleinere Betriebe, etwa die Arztpraxis, Bäckerei oder die Kfz-Werkstatt, könnten steuerfrei an die nächste Generation übergeben werden. Die Steuersätze oberhalb des Freibetrages würden sich wohl nach den allgemeinen Steuersätzen der Erbschaftsteuer richten.
  • Die Verschonungsregeln sollen komplett abgeschafft werden. Damit würde es keinen Unterschied mehr machen, ob Sie zehn Millionen Euro in bar erben oder in Form von Betriebsvermögen. Die Möglichkeit, sich zu arm für die Steuerzahlung zu rechnen, entfiele komplett.
  • Eingeführt werden sollen stattdessen Stundungsregeln. Das bedeutet, dass Sie die anfallende Steuer nicht auf einen Schlag bezahlen müssen, sondern Sie auf mehrere Jahre verteilen können. Das SPD-Konzept sieht Fristen von bis zu 20 Jahren vor. Die Steuerlast würde dann auf entsprechend viele Monats- oder Jahresraten verteilt. Das soll besonders Unternehmenserben helfen. Sie müssten dann nicht das Unternehmen oder Teile davon verkaufen, um die Steuer zu bezahlen, sondern könnten die Raten vom Jahresgewinn bezahlen.

Eininge Rechenbeispiele: Das ändert sich durch das SPD-Konzept konkret

Fall 1: Sie erben von Ihren Eltern 32.000 Euro

Die meisten Deutschen erben beim Tod Ihrer Eltern oder anderer Familienangehöriger nichts. Das hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im vergangenen Jahr ermittelt. Das Median-Erbe derer, die etwas bekommen, liegt bei gerade einmal 32.000 Euro. In diesem Fall ändert sich für Sie nichts. Diese Summe wurde bisher vom Freibetrag komplett gedeckt und wird dies auch in Zukunft tun. Die fällige Erbschaftsteuer liegt bei 0 Euro.

Fall 2: Sie erben von Ihren Eltern das Eigenheim im Wert von 350.000 Euro

Das durchschnittliche 100 Quadratmeter große Eigenheim in Deutschland hat einen Wert von rund 350.000 Euro. Sollten Sie dies von Ihren Eltern erben, ändert sich für Sie ebenfalls nichts. Erstens ist die Summe vor und nach der Reform von den Freibeträgen gedeckt, zweitens wäre das Eigenheim sowieso steuerfrei, solange Sie dort wohnen bleiben. Die fällige Erbschaftsteuer liegt bei 0 Euro.

Fall 3: Sie erben von Ihren Eltern eine Million Euro

Mit einem solchen Vermögen würden Ihre Eltern bereits zu den reichsten zehn Prozent der Menschen in Deutschland gehören. Nach bisherigem Recht sind 400.000 Euro dieses Erbes steuerfrei, die restlichen 600.000 Euro müssten mit einem Steuersatz von 15 Prozent versteuert werden. Der Einfachheit halber lassen wir kleinere weitere Freibeträge einmal weg. Die Steuerlast läge bisher also bei 90.000 Euro. Mit dem SPD-Konzept wären 900.000 Euro steuerfrei und nur auf die restlichen 100.000 Euro würden 15 Prozent Steuer fällig. Das wären 15.000 Euro. Sie sparen in diesem Fall also 75.000 Euro.

Fall 4: Sie erben von ihren Eltern ein Haus im Wert von einer Million Euro und eine Million Euro Vermögen

Sofern Sie das Haus nach dem Tod der Eltern selber nutzen, ist es vor und nach der Reform steuerfrei. Für das restliche Vermögen gelten dieselben Regeln wie in Fall 3. Auch hier würden Sie also 75.000 Euro weniger bezahlen.

Fall 5: Sie erben ein Unternehmen mit einem Betriebsvermögen von 4,9 Millionen Euro

85 Prozent des Betriebsvermögens sind bisher steuerfrei, sofern Sie das Unternehmen wie bisher weiterführen. Steuerpflichtig wären also nur 735.000 Euro. Darauf gilt wiederum ein Freibetrag von 150.000 Euro, also bleiben noch 585.000 Euro. Die müssten mit 15 Prozent versteuert werden, die Steuerlast liegt also bei 87.750 Euro.

Mit dem SPD-Konzept wäre dieses Erbe komplett steuerfrei. Sie sparen in diesem Fall also 87.750 Euro.

Fall 6: Sie erben ein Unternehmen mit einem Betriebsvermögen von 50 Millionen Euro

Nach bisherigem Recht sind auch hier 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei, somit nur 7,5 Millionen Euro steuerpflichtig. Abzüglich des Freibetrages von 150.000 Euro und mit dem Steuersatz von 19 Prozent bei dieser Vermögenshöhe ergäbe sich eine Steuerschuld von rund 1,4 Millionen Euro. Die können Sie bisher aber mit der Verschonungsbedarfsprüfung umgehen. Dort müssen Sie darlegen, dass Sie keine 1,4 Millionen Euro flüssig haben, um die Steuerschuld zu begleichen. Sie wird Ihnen dann komplett erlassen. Wer schlau ist, zahlt hier also bisher 0 Euro Steuern.

Im SPD-Konzept würden von den 50 Millionen Euro Betriebsvermögen fünf Millionen Euro Freibetrag abgezogen. Die restlichen 45 Millionen Euro müssten dann mit dem heute schon geltenden Steuersatz von 30 Prozent versteuert werden. Das ergibt eine Steuerschuld von 13,5 Millionen Euro. Diese könnte aber auf 20 Jahre verteilt werden. Die Jahresraten lägen dann bei 675.000 Euro.

Das sind die Profiteure und Benachteiligten des SPD-Konzeptes

Die Fallbeispiele zeigen, dass sich für fast alle Erben in Deutschland die Lage entweder nicht ändert oder sogar verbessert. Mehr Steuern müssten nur die wenigen Großerben in Deutschland bezahlen. Das wird aber auch der Fall sein, wenn sich die SPD mit ihrem Konzept nicht durchsetzt, sollte das Bundesverfassungsgericht die Verschonungsbedarfsprüfung kippen. Bei den Fallbeispielen ist zudem zu beachten, dass wir nur mit Einzelerben gerechnet haben. Erben mehrere Verwandte gleichzeitig, addieren sich deren Freibeträge und die dadurch geringere Steuerlast wird auf mehrere Schultern verteilt.

Aus gesellschaftlicher Sicht ist das nur gerecht. Schließlich ist unser Steuersystem generell progressiv angelegt. Das bedeutet, dass diejenigen, die mehr einnehmen – sei es durch Arbeit oder Erbe – auch höhere Steuersätze zahlen sollen. Hintergrund ist, dass dies nötig ist, damit die Vermögensungleichheit im Land nicht zu weit auseinanderdriftet, was gesellschaftlich riesige Probleme verursacht.

Die höhere Besteuerung von Betriebsvermögen ist trotzdem ein zweischneidiges Schwert. Wenn Erben die Steuerzahlungen aus den Jahresgewinnen bezahlen müssen, bleibt weniger Geld für Investitionen übrig. „Eine Reform, die mittelständische Familienunternehmen mit höheren Steuern auf produktives Kapital belastet, gefährdet jedoch Investitionen, Arbeitsplätze und langfristig die wirtschaftliche Stärke des Standorts Deutschland“, sagt etwa IW-Ökonom Tobias Hentze.

Christoph Sackmann

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17 Kommentare

  1. Lukas Becker am Januar 14, 2026 11:30 a.m.

    Es ist gut, dass die SPD dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zuvorkommt, aber ich bin skeptisch, ob die Reform wirklich tiefgreifend genug sein wird, um die Ungleichheiten zu beseitigen.

    Antworten
  2. Laura Schmidt am Januar 14, 2026 11:30 a.m.

    Ich finde es wichtig, dass auch Schenkungen unter das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz fallen, wie im Artikel erwähnt. Das verhindert Umgehungsmöglichkeiten.

    Antworten
  3. Karl Schäfer am Januar 14, 2026 11:33 a.m.

    Die Tatsache, dass das Statistische Bundesamt die Daten für 2022 ausgewertet hat, gibt dem Artikel eine solide Grundlage. Es wäre interessant zu sehen, wie sich diese Zahlen im Vergleich zu früheren Jahren entwickeln.

    Antworten
  4. Lea Müller am Januar 14, 2026 11:34 a.m.

    Die Regelung zum steuerfreien Eigenheim bis 200 Quadratmeter Wohnfläche finde ich sehr positiv, da sie vielen Familien hilft, ihr Zuhause zu behalten.

    Antworten
  5. Peter U. Becker am Januar 14, 2026 11:34 a.m.

    Ich frage mich, ob die SPD-Reform die Möglichkeit berücksichtigt, Vermögen zu Lebzeiten in Stiftungen zu verschieben, um Steuern zu vermeiden – das Beispiel Heinz Hermann Thiele zeigt ja, wie kostspielig das werden kann, wenn es schiefgeht.

    Antworten
  6. Laura Müller am Januar 14, 2026 11:34 a.m.

    Die Reform könnte dazu führen, dass mehr Geld in staatliche Kassen fließt, was für Investitionen in Bildung und Infrastruktur genutzt werden könnte. Aber wie wird das Geld konkret eingesetzt?

    Antworten
  7. Anna N. Schmidt am Januar 14, 2026 11:35 a.m.

    Die SPD scheint sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu konzentrieren. Aber was passiert, wenn das Gericht die Verschonungsbedarfsprüfung nur teilweise kippt? Ist die Reform dann noch ausreichend?

    Antworten
  8. Lea Meyer am Januar 14, 2026 11:36 a.m.

    Die Verschonungsbedarfsprüfung scheint das Hauptproblem zu sein, da sie es Großerben ermöglicht, keine Steuern zu zahlen. Wie will die SPD das konkret lösen, ohne Unternehmen zu schädigen?

    Antworten
  9. Mia Fischer am Januar 14, 2026 11:36 a.m.

    Die Tatsache, dass Erben mit über 26 Millionen Euro oft weniger als 10% Steuern zahlen, während Kleinerben 14% zahlen, ist wirklich erschreckend und zeigt eine klare Ungerechtigkeit im System, wie im Artikel beschrieben.

    Antworten
  10. Anna Becker am Januar 14, 2026 11:37 a.m.

    Die Unterscheidung zwischen Erbschafts- und Schenkungsteuer ist wichtig zu verstehen. Wie wirkt sich die Reform auf die Schenkungsteuer aus, insbesondere auf größere Vermögensübertragungen zu Lebzeiten?

    Antworten
  11. Mia Weber am Januar 14, 2026 11:38 a.m.

    Ich bin gespannt, wie die SPD-Reform die Verwaltung von Stiftungen beeinflussen wird, um zukünftige Fälle wie bei Thiele zu vermeiden und die Steuereinnahmen zu sichern.

    Antworten
    • Anna Schmidt am Januar 14, 2026 12:14 p.m.

      Das ist ein sehr guter Punkt. Eine strengere Kontrolle und Transparenz bei Stiftungen wäre dringend erforderlich.

      Antworten
  12. Hans Becker am Januar 14, 2026 11:39 a.m.

    Ich habe selbst eine kleine Erbschaft gemacht und musste Steuern zahlen. Es ist frustrierend zu hören, dass Großerben oft davonkommen, wie der Artikel schildert.

    Antworten
    • Anna Meyer am Januar 14, 2026 12:29 p.m.

      Das kann ich gut verstehen. Es ist wichtig, dass das System fair ist und alle ihren Beitrag leisten.

      Antworten
  13. Lukas Hoffmann am Januar 14, 2026 11:41 a.m.

    Wenn das Bundesverfassungsgericht die Verschonungsbedarfsprüfung kippt, wird die Reform ja ohnehin notwendig. Ist die SPD hier also nur proaktiv oder sehen sie auch die Notwendigkeit einer grundlegenden Änderung?

    Antworten
  14. Laura Y. Meyer am Januar 14, 2026 11:42 a.m.

    Die 500.000 Euro Freibetrag für Ehepartner erscheint mir angemessen, aber die Staffelung bis hin zu 200.000 Euro für Enkelkinder scheint sehr niedrig, besonders angesichts steigender Vermögenswerte.

    Antworten
  15. Karl Becker am Januar 14, 2026 11:42 a.m.

    Die Information, dass die höchste Erbschaftsteuerzahlung in Deutschland 4 Milliarden Euro betrug, ist bemerkenswert. Das zeigt, welches Potenzial bei der Besteuerung großer Erbschaften vorhanden ist.

    Antworten
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