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Startseite»News»Wie gläsern sind Steuerzahler wirklich? Der große Vergleich
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Wie gläsern sind Steuerzahler wirklich? Der große Vergleich

Finanzen100Von Finanzen100vor 15 Minuten6 Kommentare1.284 Aufrufe
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Wenn es um den Datenhunger des Finanzamtes geht, liegt Deutschland nur im internationalen Mittelfeld. In den Niederlanden sind Bürger deutlich gläserner. Es gibt aber auch gegenteilige Beispiele.

Bei der Steuererklärung für 2025 braucht das Finanzamt nicht nur Stammdaten wie Name, Adresse, Bankverbindung und Steueridentifikationsnummer, sondern auch einige Auskünfte über Ihre Lebenssituation, Einkommen und Vermögen. Konkret müssen Sie in Deutschland etwa angeben, ob Sie ledig, verheiratet oder verwitwet sind, ob und wie viele Kinder Sie haben, welche Konfession Sie angehören und in welchem Beruf Sie arbeiten. Für Ehepartner und Kinder müssen Sie auch deren Daten anzugeben.  

Hinzu kommen…

  • Bankinfos, wobei diese sich meist auf die Kapitalerträge beschränken, eine genaue Angabe Ihrer Vermögenswerte ist nicht erforderlich.
  • Wer Geld vom Staat bekommt, muss dies auch angeben. Das gilt etwa für Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld.
  • Hinzu kommen Unterhaltsleistungen von Ex-Partnern, relevante Kinderbetreuungskosten, die Kosten fürs Pendeln zum Arbeitsplatz und fürs Homeoffice.
  • Hausbesitzer können zudem Handwerkerleistungen und energetische Sanierungen steuerlich geltend machen, also müssen auch diese angegeben werden.

Das klingt nach einer langen Liste, die Deutsche schnell in einen „gläsernen Bürger“ verwandelt. Doch in Wirklichkeit liegt der Datenhunger des deutschen Staates damit nur im internationalen Mittelfeld. Es finden sich in entwickelten Staaten ebenso wie in Schwellenländern Beispiele für Länder, in denen die Bürger viel mehr preisgeben müssen – oder viel weniger. Hier einige Ausreißer.

Datenhungrig: Die Niederlande

Weit vorne in Sachen „gläserner Bürger“ liegen unsere holländischen Nachbarn. Einzig die Angaben zur Religionszugehörigkeit fallen hier im Vergleich mit Deutschland weg. Auf der anderen Seite müssen Niederländer eine ganze Reihe zusätzlicher Informationen preisgeben. 

Das Land besitzt für die Einkommensteuer ein Box-System. 

  • In Box 1 landen alle Angaben zu Einkommen aus Arbeit und Wohnung. Das ist vergleichbar mit der deutschen Einkommensteuererklärung.
  • Box 2 enthält Daten zu Einkünften aus wesentlichen Firmenbeteiligungen.
  • Der entscheidende Unterschied ist Box 3. Die wurde 2001 eingeführt und dient dazu, eine Steuerschuld auf unrealisierte Kapitalgewinne zu berechnen. 

Entsprechend müssen Niederländer hier ihre Besitztümer offenlegen. Dazu gehören Kapitalanlagen wie Aktien, Fonds, ETFs und Kryptowährungen, Immobilien außer dem Eigenheim, Bankguthaben, sowie Kunstgegenstände, Schmuck und Autos, sofern sie diese als Investment und nicht für den Eigengebrauch gekauft haben. Wichtig ist immer das Vermögen zum Stichtag 1. Januar 0 Uhr. Bisher berechnet das niederländische Finanzamt aus den Vermögensangaben eine fiktive Rendite, die dann abzüglich Freibeträgen besteuert wird. Da das Oberste Gericht der Niederlande dies bereits zweimal als rechtswidrig beurteilte, muss die Regierung Box 3 jetzt reformieren. Die Regierung denkt dabei über eine Besteuerung der reellen Kursgewinne nach.

Datenhungrig: Norwegen, Schweiz, Spanien

Während es in den Niederlanden die Steuer auf unrealisierte Kapitalgewinne ist, die den Datenhunger des Finanzamtes treibt, ist es in Norwegen die Vermögensteuer. 

Deren Existenz bedingt, dass Bürger hier eben ihr Vermögen offenlegen müssen. 

  • Dazu gehören Angaben zum Besitz von Immobilien und Anteilen an Unternehmen, Kapitalanlagen wie Aktien, ETFs, Fonds, Bankguthaben, Autos, Boote, alle anderen Fahrzeuge und alle Vermögensanteile, die ein Norweger im Ausland hält.
  • Es geht aber noch weiter: Da in Norwegen das Netto-Vermögen besteuert wird, können Bürger alle Schulden von ihren Vermögenswerten abziehen. Die gängigste Schuld für diesen Fall sind Immobilienkredite. Hierfür muss ein Bürger nicht nur die genauen Darlehenssummen angeben, sondern auch Zinssätze und Laufzeiten.
  • Der Wert beweglicher Haushaltsgegenstände ist irrelevant, sofern Bürger mit diesen keine gewerblichen Einkünfte erzielen. Der Picasso im Wohnzimmer wird also nicht besteuert, stellen Sie den aber in einer Galerie aus, zählt er zum Nettovermögen. Gleiches gilt für Schmuck und andere Kunstgegenstände.

Die Angaben, die Sie in Norwegen machen müssen, stehen dabei stellvertretend für alle Länder, die eine Vermögensteuer haben. Sie unterscheiden sich meist nur in Details. In der Schweiz etwa zählen etwa Kunstgegenstände und Schmuck zum Vermögen und werden daher erfasst. In Spanien ist das von Region zu Region unterschiedlich. Etwas weniger gläsern sind Bürger in Frankreich und Belgien, die für ihre Vermögensteuern nur Immobilien beziehungsweise Wertpapiere erfassen.

Kaum gläsern: Die Vereinigten Arabischen Emirate

Wenn der Datenhunger mit der Art und Anzahl der Steuern steigt, sinkt er logischerweise in Ländern, in denen weniger Steuern erhoben werden. Deswegen stehen die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) an der Spitze der Länder, in denen Bürger kaum Informationen über sich preisgeben müssen. Hier gibt es für sie keine Einkommensteuer. Entsprechend muss auch keine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Die Ausnahme sind Bürger, die ein Gewerbe betreiben, das einen bestimmten Umsatz pro Jahr überschreitet. Dann fällt Umsatzsteuer mit einer entsprechenden Steuererklärung an.

Das bedeutet aber nicht, dass Sie in den Emiraten komplett anonym unterwegs sind. 

  • Der Staat weiß hier über seine Bürger ebenso wichtige Stammdaten wie Namen, Adresse und den Aufenthaltsstatus.
  • Zudem nutzen die VAE eine digitale Identitätskarte, die Bürger als Zugang zu Behörden und auch privaten Diensten nutzen können. Diese Zugriffe werden also vom Staat erfasst.
  • Wenn Inländer einen Job antreten, wird auch darüber die nationale Behörde informiert. Das sind zwar weit weniger Daten, die hier im Gegensatz zu Deutschland fließen, aber auch die VAE durchleuchten ihre Bürger.

Die VAE sind damit ähnlich zu anderen ölreichen Staaten wie Katar, Bahrain, Kuwait und Saudi-Arabien in der Golfregion und Brunei in Südostasien. Der Oman gehört noch bis 2028 dazu. Dann startet dort eine Einkommensteuer für hohe Einkommen.

Kaum gläsern: Hongkong

Zwar ist Hongkong kein eigenständiger Staat, als chinesische Sonderverwaltungszone aber in vielen Bereichen autonom. Das gilt etwa für die Steuererhebung. Hongkong besitzt zwar eine Einkommensteuer, darüber hinaus aber nicht das ausschweifende deutsche Sozialsystem. Entsprechend werden viel weniger Angaben als in Deutschland benötigt. 

  • So muss das Finanzamt neben persönlichen Angaben wie Name, Adresse und Bankverbindung nur Daten zu Ihrem Einkommen haben. Das betrifft meist auch nur die Höhe Ihres Einkommens.
  • Hinzu kommen noch Angaben zu Ehepartner und/oder Kindern, weil diese steuerlich absetzbar sind, und Mieteinnahmen.
  • Was wegfällt, sind etwa Angaben zu sämtlichen Sozialbeiträgen, Versicherungen und staatlichen Transferleistungen.
  • Auch Kapitalerträge interessieren die Behörden in Hongkong nicht, weil diese dort nicht besteuert werden.
  • Die einzige Ausnahme sind hohe Kapitalgewinne. Liegen diese über einer bestimmten Grenze, gilt das als gewinnorientierter Handel und wird entsprechend besteuert. Das betrifft den Großteil der Hongkonger aber nicht.

Apropos: Falls Sie sich an dieser Stelle wundern, warum wir Hongkong als Beispiel für wenig gläserne Bürger erwähnen, aber nicht China als Beispiel für den ultimativen gläsernen Bürger, hat das einen simplen Grund. Der Vergleich soll sich auf die Steuerlogik der einzelnen Länder beschränken. China durchleuchtet seine Bürger in vielen Bereichen viel stärker als etwa Deutschland, tut dies aber nicht aus steuerlichen, sondern sozialen Gründen.

Fazit: Je mehr Steuern, desto gläserner

Der internationale Vergleich zeigt: Je mehr verschiedene Steuern es in einem Land gibt, desto stärker muss der Staat seine Bürger durchleuchten. Schließlich müssen die entsprechenden Grundlagen, die besteuert werden sollen, auch erfasst werden. Für die aktuelle Diskussion in Deutschland bedeutet das folgendes: Dinge wie die Reaktivierung der Vermögensteuer, Anhebung oder Wegfall von Beitragsbemessungsgrenzen, die Einführung von Sozialbeiträgen auf Kapitalerträge und eine Steuer auf unrealisierte Kapitalgewinne würden auch bei uns zu einem höheren Datenhunger der Behörden führen.

Christoph Sackmann

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6 Kommentare

  1. Anna Schneider am Februar 20, 2026 4:39 p.m.

    Great insights on News. Thanks for sharing!

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  2. Lea Fischer am Februar 20, 2026 4:42 p.m.

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