Zwei schottische Windparkprojekte von Energiekontor befanden sich im Verkaufsprozess und sollten einen wesentlichen Teil des Jahresergebnisses 2026 liefern. Daraus wird nichts: Ein Rechtsstreit blockiert den Bau einer Überlandleitung, an die rund 1,4 Gigawatt Projektkapazität angeschlossen werden sollen.
WKN 531350 · ISIN DE0005313506
Chart: XETRA, 3 Monate · Kursangabe im Text: Schlusskurs vom 21. August 2026
Das Ergebnis vor Steuern auf Konzernebene soll 2026 nur noch fünf bis zehn Millionen Euro erreichen – bisher hatte Energiekontor vierzig bis sechzig Millionen Euro angepeilt. Die Prognose war noch im Halbjahresfinanzbericht 2026 bestätigt worden; die neuen Erkenntnisse über die Netzanschlusstermine ergaben sich erst danach.
Für Anleger, die die Aktie beobachten, ist entscheidend: Energiekontor geht derzeit eher von einer Ergebnisverschiebung als von einem dauerhaften Verlust aus. Ob im laufenden Geschäftsjahr noch geringere Ergebnisbeiträge aus diesen Projekten anfallen, lässt sich nach eigenen Angaben noch nicht abschätzen. Die Planungen für 2027 könnten entsprechend steigen.
Der Hintergrund: Drei schottische Windparkprojekte sollten ursprünglich bis 2029 ans Netz gehen. Die Netzanschlusstermine verschieben sich nun auf 2031, weil ein laufendes Gerichtsverfahren gegen die Baugenehmigung für die erforderliche Überlandleitung des Netzbetreibers Scottish Power Transmission die Arbeiten an der Netzinfrastruktur vorerst blockiert. Nach Angaben des Netzbetreibers rechnet man mit einem abschließenden Urteil im ersten Halbjahr 2027.
Noch offen ist die Frage, wie sich die laufende britische Netzreform auf die weiteren Projekte auswirkt. Ausstehende Netzanschlussangebote für die übrige britische Projektpipeline werden bis Mitte September 2026 erwartet. Energiekontor geht davon aus, dass die verschobenen Termine der drei schottischen Projekte darin bestätigt werden.
Die Aktie schloss am 21. August bei 26,00 Euro und damit rund 0,4 Prozent unter dem Vortagesschluss. Wie schnell sich die Verzögerung in den Zahlen für 2027 niederschlägt, hängt maßgeblich vom Ausgang des Gerichtsverfahrens ab.
Dieser Beitrag ist eine journalistische Einordnung und keine Anlageberatung. Er stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.

