Als Schalke 04 im Herbst 2025 eine Unternehmensanleihe begab, war ein ungewöhnliches Versprechen eingebaut: ein Aufstiegsbonus. Dieser Fall ist nun eingetreten.
Schalke zahlt am 4. September eine einmalige Sondervergütung von 1,5 Prozent des jeweils ausstehenden Nennbetrags an alle Inhaber der Anleihe 2025/2030. Der Klub hat damit eine vertragliche Zusage aus dem Wertpapierprospekt eingelöst: Die Zahlung wird fällig, sobald Schalke nach einem Aufstieg erstmals wieder in der Bundesliga spielt. Diesen Moment markierte das Heimspiel gegen den FC Augsburg am 30. August 2026.
Berechtigt zur Sonderzahlung sind alle Anleihegläubiger, die die Papiere bei Börsenschluss in Frankfurt am 3. September halten – also am Geschäftstag vor dem festgelegten Auszahlungstermin. Der Mechanismus folgt gängiger Anleihpraxis: Stichtag einen Tag vor Ausschüttung, Zahlung am folgenden Werktag.
Die Anleihe 2025/2030 war im November 2025 mit einem Volumen von 90 Millionen Euro platziert worden und richtet sich an private wie professionelle Anleger. Sie ist im Freiverkehr mehrerer deutscher Börsen handelbar, darunter Frankfurt und Hamburg.
Finanzvorständin Christina Rühl-Hamers sagte, alle, die dem Klub im Herbst 2025 ihr Vertrauen geschenkt hätten, erhielten nun ihren verdienten Bonus. Zugleich betonte sie, auch nach der Bundesliga-Rückkehr wolle der Verein wirtschaftliche Herausforderungen mit kaufmännischer Vernunft angehen, um die finanzielle Stabilisierung des Klubs fortzusetzen.
Der Bundesliga-Bonus ist einmalig. Was die Anleihe danach trägt, ist allein der reguläre Kupon bis zur Fälligkeit im Jahr 2030.
Dieser Beitrag ist eine journalistische Einordnung und keine Anlageberatung. Er stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.

