Im Juli erwarb eine Tochtergesellschaft von MARA Holdings ein Gelände in Texas, das Rechte auf bis zu 2.000 Megawatt Stromanschlussleistung mitbringt. Am 21. September änderten die Parteien den Kaufvertrag in mehreren wesentlichen Punkten – wie das Unternehmen in einer Pflichtmitteilung über ein wesentliches Ereignis an die US-Börsenaufsicht SEC mitteilte, dem sogenannten 8-K.
ISIN US5657881067
Chart: Nasdaq, 3 Monate · Kursangabe im Text: Schlusskurs vom 25. September 2026
Das Gelände selbst soll als digitale Infrastruktur genutzt werden, sowohl für Bitcoin-Mining als auch für rechenintensive Hochleistungs-Workloads. Wer die Aktie hält, hat ein direktes Interesse daran, ob und zu welchem Preis das Projekt tatsächlich umgesetzt wird – denn die ausstehenden Kaufpreiszahlungen von bis zu 600 Millionen US-Dollar hängen daran, dass bestimmte Projektereignisse eintreten.
Neue Meilensteinstruktur
Die Nachtragsurkunde zum Kaufvertrag strukturiert die Zahlungen neu. Bisher waren bestimmte Zahlungen an regulatorische Genehmigungen geknüpft. Künftig werden sie in zwei Raten fällig: zunächst nach dem erfolgreichen Abschluss einer Prüfung des Rechenzentrumsprojekts durch texanische Regulierungsbehörden, dann nach einer eigenen Entscheidung der MARA-Tochtergesellschaft, das Projekt nach Abschluss der Netzanbindungsstudie fortzuführen. Zusätzlich wurden die Zahlungen erhöht, die anfallen, wenn das Gelände die behördliche Genehmigung zur Stromabnahme erhält.
Parallel dazu leistete die MARA-Tochtergesellschaft eine Sicherheitszahlung von 100 Millionen US-Dollar an das zuständige Energieversorgungsunternehmen. Diese Zahlung sichert die vereinbarte Stromanschlusskapazität und kann nach eigenem Ermessen zurückgezogen werden – allerdings nur im Zusammenhang mit dem weiter unten beschriebenen Verkaufsprozess.
Rückgaberecht durch Verkaufsverfahren ersetzt
Der ursprüngliche Kaufvertrag enthielt eine Klausel, nach der die Gesellschaftsanteile an der Projektgesellschaft an den Verkäufer zurückfallen konnten, wenn bestimmte Meilensteine nicht rechtzeitig erreicht wurden. Diese Rückfallklausel entfällt nun vollständig.
An ihre Stelle tritt ein geregeltes Verkaufsverfahren: Sollte die Behördenprüfung ungünstig ausfallen oder die MARA-Tochtergesellschaft beschließen, das Projekt nicht fortzuführen, werden die Parteien das Gelände gemeinsam an einen Dritten vermarkten. Der Verkäufer erhält dabei ein Vorkaufsrecht. Der Nettoerlös wird nach einem vertraglich festgelegten Verteilungsschlüssel aufgeteilt.
Der Gesamtkaufpreis bleibt bei 600 Millionen US-Dollar, sofern alle Meilensteine erreicht werden. Wie viel MARA am Ende zahlt, entscheidet sich also wesentlich daran, wie die texanische Behördenprüfung ausgeht und ob das Unternehmen danach grünes Licht gibt. Die Aktie schloss am Tag der Mitteilung bei 12,55 US-Dollar und gab damit gegenüber dem Vortag rund drei Prozent nach.
Dieser Beitrag ist eine journalistische Einordnung und keine Anlageberatung. Er stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.

