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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: RWE Aktiengesellschaft
/ Aktienrückkauf
RWE Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
06.01.2026 / 11:24 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Aktienrückkaufprogramm 2024 – 2026 – Tranche Nr. 3 – Zwischenmeldung Nr. 5
Im Zeitraum vom 29. Dezember 2025 bis zum 02. Januar 2026 wurden insgesamt 274.639 Aktien im Rahmen der dritten Tranche des Aktienrückkaufprogramms der RWE Aktiengesellschaft erworben, deren Beginn am 02. Dezember 2025 bekannt gemacht wurde.
Die Aktien wurden durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Kreditinstitut wie folgt erworben:
| Datum | Handelsplatz | Aggregiertes Volumen (Stück Aktien) |
Gewichteter Durchschnittskurs (€) |
Aggregiertes Volumen (€) |
| 29.12.2025 | Xetra | 92.816 | 44,8870 | 4.166.231,79 |
| 30.12.2025 | Xetra | 92.291 | 45,1472 | 4.166.680,24 |
| 02.01.2026 | Xetra | 89.532 | 46,5361 | 4.166.470,11 |
Das Gesamtvolumen der Aktien, die im Rahmen der dritten Tranche des Aktienrückkaufprogramms vom 03. Dezember 2025 bis einschließlich 02. Januar 2026 erworben wurden, beträgt 1.704.023 Stück.
RWE Aktiengesellschaft
Der Vorstand
06.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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12 Kommentare
Es ist bemerkenswert, dass das aggregierte Volumen der Aktienrückkäufe am 30. Dezember 2025 mit 4.166.680,24 € fast identisch mit dem Volumen am 29. Dezember war. Gibt es dafür eine strategische Erklärung?
Für Aktionäre ist es wichtig zu wissen, dass diese Transaktionen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 durchgeführt werden. Welche spezifischen Anforderungen stellt diese Verordnung an RWE?
Die Verordnung 2016/1052 legt detaillierte Regeln für die Durchführung von Aktienrückkaufprogrammen fest, insbesondere hinsichtlich der Transparenz und der Verhinderung von Marktmanipulation.
Der gewichtete Durchschnittskurs der Aktien am 29. Dezember 2025 lag bei 44,8870 €. Wie verhält sich dieser Kurs im Vergleich zu den Kursen vor Beginn der dritten Tranche des Rückkaufprogramms?
Der Anstieg des gewichteten Durchschnittskurses von 44,8870 € am 29.12.2025 auf 46,5361 € am 02.01.2026 könnte ein Zeichen dafür sein, dass der Rückkauf tatsächlich einen positiven Effekt auf den Aktienkurs hat. Allerdings ist eine längere Beobachtung notwendig, um dies zu bestätigen.
Die Tatsache, dass die Rückkäufe von einem beauftragten Kreditinstitut durchgeführt werden, wirft die Frage auf, welche Kriterien bei der Auswahl dieses Instituts eine Rolle spielen. Wurde hier ein besonders günstiges Angebot gefunden?
Insgesamt wurden im Rahmen der dritten Tranche 1.704.023 Aktien erworben. Wie hoch ist das maximale Volumen, das im gesamten Aktienrückkaufprogramm 2024-2026 zurückgekauft werden darf?
Die Tatsache, dass RWE zwischen dem 29. Dezember 2025 und dem 2. Januar 2026 insgesamt 274.639 Aktien erworben hat, deutet auf ein starkes Vertrauen des Unternehmens in die eigene Aktie hin. Wird dieses Programm die Aktienkurse nachhaltig beeinflussen?
Ich finde es gut, dass RWE transparent über die Aktienrückkäufe informiert. Die Veröffentlichung der Daten zu Handelsplatz, Volumen und Durchschnittskurs schafft Vertrauen bei den Aktionären.
Absolut, die Transparenz ist entscheidend. Es zeigt, dass das Unternehmen nichts zu verbergen hat und sich seinen Verpflichtungen gegenüber den Aktionären stellt.
Die Mitteilung bezieht sich auf Art. 5 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 596/2014. Welche konkreten Auswirkungen hat diese Verordnung auf die Durchführung des Aktienrückkaufprogramms?
Der Rückkauf über Xetra scheint die bevorzugte Methode zu sein. Gibt es Gründe, warum andere Handelsplätze nicht oder weniger genutzt werden?