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MAX Automation SE
Hamburg
WKN: A2DA58
ISIN: DE000A2DA588
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein
zur ordentlichen Hauptversammlung der MAX Automation SE
am Donnerstag, den 28. Mai 2026, 10.00 Uhr (MESZ),
im Haus der Patriotischen Gesellschaft, Reimarus-Saal,
Eingang: Trostbrücke 6, 20457 Hamburg.
Auf die Gesellschaft finden die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des HGB und des AktG, nach Maßgabe der Verweisungsnormen der SE-VO (insbesondere Artikel 5, Artikel 9 Absatz 1 lit. c) ii), Artikel 53 sowie Artikel 61 SE-VO) Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO nichts Abweichendes ergibt. Die Verweisungsnormen werden nachfolgend aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht zitiert.
I. TAGESORDNUNG
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts für die MAX Automation SE und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Verwaltungsrats zu den Angaben nach §§ 289a und 315a HGB, des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß §§ 289b Absatz 3, 315b Absatz 3 HGB sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2025 Der Verwaltungsrat hat den von den geschäftsführenden Direktoren aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 47 Absatz 5 SEAG am 16. März 2026 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen sind der Hauptversammlung nur zugänglich zu machen. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung bedarf es daher nicht. Sämtliche Vorlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der gesamten Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.maxautomation.com/hv2026 zugänglich. Ferner sind sie auch in der Hauptversammlung zugänglich. |
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| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2025 Der Verwaltungsrat schlägt vor, den nachfolgend unter Buchstaben a) und b) genannten im Geschäftsjahr 2025 amtierenden geschäftsführenden Direktoren für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen:
Die Abstimmung über die Entlastung soll für jeden geschäftsführenden Direktor einzeln erfolgen. |
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2025 Der Verwaltungsrat schlägt vor, den nachfolgend unter Buchstaben a) bis g) genannten im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen:
Die Abstimmung über die Entlastung soll für jedes Mitglied des Verwaltungsrats einzeln erfolgen. |
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| 4. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Abschlüssen und Lageberichten für das zweite Quartal 2026 Der Verwaltungsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
zu bestellen. Über die Beschlussvorschläge zu den Buchstaben a) und b) soll jeweils einzeln abgestimmt werden. Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt wurde. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat gegenüber dem Verwaltungsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können. |
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| 5. |
Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 Der Verwaltungsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive) für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen. Die Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022, die am 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist, (Corporate Sustainability Reporting Directive; „CSRD„) sieht die Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, die extern durch den Abschlussprüfer oder – nach Wahlmöglichkeit des jeweiligen Mitgliedstaats – einen anderen Prüfer oder unabhängigen Erbringer von Bestätigungsleistungen zu prüfen ist. Die CSRD bedarf der Umsetzung durch die EU-Mitgliedstaaten. Ein Gesetz zur Umsetzung der CSRD befindet sich im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Gesetzgebungsverfahren. Die Umsetzung ist aber noch nicht erfolgt. Der Vorschlag zur Wahl eines Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt daher vorsorglich für den Fall, dass eine solche Wahl durch die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2026 rechtlich erforderlich werden sollte. Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde. |
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| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025 Die geschäftsführenden Direktoren und der Verwaltungsrat haben einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2025 erstellt, welcher der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen ist. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wurde durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Absatz 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 beigefügt. Der Vergütungsbericht einschließlich des Vermerks über die Prüfung des Vergütungsberichts ist von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der gesamten Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.maxautomation.com/hv2026 zugänglich und wird auch in der Hauptversammlung zugänglich sein. Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen. |
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| 7. |
Beschlussfassung über die Herabsetzung der Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder von sieben auf sechs Mitglieder Der Verwaltungsrat setzt sich seit dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. Mai 2024 gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Satzung, §§ 23 Absatz 1, 24 Absatz 1, 28 Absatz 1 SEAG, Art. 43 Absatz 2 und 3 SE-VO aus derzeit sieben Mitgliedern zusammen, die sämtlich Verwaltungsratsmitglieder der Aktionäre sind und von der Hauptversammlung gewählt werden. Herr Dr. Ralf Guckert hat sein Amt als Verwaltungsratsmitglied mit Wirkung zum Ablauf des 31. März 2026 niedergelegt, so dass dem Verwaltungsrat seitdem nur sechs Mitglieder angehören. Die Vakanz soll nicht durch die Nachwahl eines weiteren Verwaltungsratsmitglieds gefüllt werden. Vielmehr soll die Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder von sieben auf sechs reduziert werden. Der Verwaltungsrat schlägt daher vor, zu beschließen:
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II. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
| 1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft
unter der Adresse
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse in deutscher oder englischer Sprache zugehen. Intermediäre im Sinne von § 67a Absatz 4 AktG sowie Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Absatz 1 Nr. 3, Absatz 2 Nr. 3 AktG und sonstige nach § 135 Absatz 8 AktG den Intermediären gleichgestellte Personen dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Einzelheiten zu dieser Ermächtigung finden sich in § 135 AktG. |
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| 2. |
Umschreibung im Aktienregister Für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist – wie vorstehend dargestellt – neben der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Anmeldung die Eintragung als Aktionär im Aktienregister erforderlich. Maßgeblicher Zeitpunkt ist insofern die Eintragung im Aktienregister im Zeitpunkt der Hauptversammlung. Um eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung sicherzustellen, nimmt die Gesellschaft allerdings Umschreibungen im Aktienregister, d. h. Löschungen und Neueintragungen, nicht mehr vor, wenn der Antrag auf Umschreibung bei der Gesellschaft nach Ablauf des 21. Mai 2026, d. h. nach dem 21. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), sog. Technical Record Date, eingeht. Geht ein Umschreibungsantrag der Gesellschaft erst nach dem 21. Mai 2026 zu, wird die Umschreibung im Aktienregister erst nach Ablauf der Hauptversammlung wirksam; Teilnahme- und Stimmrechte aus den von der Umschreibung betroffenen Aktien verbleiben bei der Person, die aufgrund eines solchen Umschreibungsantrags im Aktienregister ausgetragen werden soll. Wir empfehlen daher, Umschreibungsanträge möglichst rechtzeitig vor der Hauptversammlung zu stellen. |
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| 3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
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| 4. |
Rechte der Aktionäre nach Artikel 56 SE-VO, § 50 Absatz 2 SEAG, § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG
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| 5. |
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und deren Vertreter Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeitet die MAX Automation SE, Steinhöft 11, 20459 Hamburg, als Verantwortliche im Sinne von Artikel 4 Nr. 7 DSGVO personenbezogene Daten der im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionäre Eingetragenen (in dieser Ziffer 5 „Aktionäre„) und gegebenenfalls der gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter von Aktionären im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung. Nähere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre bzw. deren Vertreter und zu deren Rechten gemäß der DSGVO im Zusammenhang mit der Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.maxautomation.com/hv2026. Zur Geltendmachung etwaiger Rechte gemäß der DSGVO oder bei sonstigen Fragen zum Datenschutz können sich Aktionäre bzw. deren Vertreter an den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft wenden: [email protected]. |
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| 6. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 41.243.181 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. |
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| 7. |
Informationen und Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft, Einberufung
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Hamburg, im April 2026
MAX Automation SE
Der Verwaltungsrat
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6 Kommentare
Great insights on Deutschland. Thanks for sharing!
Good point. Watching closely.
I’ve been following this closely. Good to see the latest updates.
Interesting update on EQS-HV: MAX Automation SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2026 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG. Looking forward to seeing how this develops.
Solid analysis. Will be watching this space.
This is very helpful information. Appreciate the detailed analysis.