Führende deutsche Gewerkschaften stellen sich gegen die geplante Abschaffung der sogenannten Rente mit 63. Spitzenfunktionäre von Verdi, IG Metall, DGB und IG BAU forderten die Bundesregierung auf, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren zu erhalten. Die Äußerungen gaben die Gewerkschaftsvertreter gegenüber der „Bild am Sonntag“ ab. Hintergrund ist ein Vorschlag der Rentenkommission der Bundesregierung, diese Zugangsmöglichkeit in den Ruhestand auslaufen zu lassen.
Verdi verweist auf Widerstand in den Ländern
Verdi-Vorstandschef Frank Werneke argumentierte, der Vorschlag stoße zunehmend auf Ablehnung in den Bundesländern. Nach Wernekes Darstellung halten immer mehr Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten die vorgeschlagene Abschaffung für falsch. Die Streichung der Rente für besonders langjährig Versicherte missachte die Lebensleistung der Betroffenen, sagte Werneke; diese Rentenform müsse erhalten bleiben.
Auch die IG Metall widersprach den Plänen. Ihre Bundesvorsitzende Christiane Benner nannte die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren „gerecht“ und „gerechtfertigt“. Benner verwies auf Beschäftigte am Hochofen, auf der Werft und in der Schichtarbeit am Band – wer die Regelung anzweifle, könne dort einmal vorbeischauen, sagte sie.
DGB und IG BAU argumentieren mit langer Erwerbsdauer
DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel stellte die Dauer der Erwerbsbiografien in den Mittelpunkt. Menschen, die früh eine Ausbildung begonnen und nahezu ein halbes Jahrhundert gearbeitet hätten, hätten Anspruch auf eine Rente ohne Abschläge, sagte Piel. Sie dürften am Ende ihres Arbeitslebens nicht „wie eine Zitrone ausgequetscht werden“.
Deutlich wurde auch Robert Feiger, Bundesvorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Wer 45 Jahre gearbeitet und seine Beiträge gezahlt habe, habe sich den abschlagsfreien Renteneintritt verdient, sagte er. Feiger warnte, eine Streichung schicke Beschäftigte in körperlich harten Berufen praktisch bis zum Umfallen zur Arbeit. Es könne nicht sein, dass ausgerechnet diejenigen die Zeche zahlten, die das Land gebaut, versorgt und am Laufen gehalten hätten. Wer an der Regelung säge, so Feiger, lege „die Axt an den gesellschaftlichen Zusammenhalt“.
Worum es bei der Regelung geht
Die als Rente mit 63 bekannte Regelung richtet sich an sogenannte besonders langjährig Versicherte. Maßgeblich sind 45 Versicherungs- beziehungsweise Beitragsjahre, nach denen ein vorzeitiger Rentenbeginn ohne Abschläge möglich ist. Abschläge sind dauerhafte Kürzungen der monatlichen Rentenzahlung, die anfallen, wenn Versicherte vor der für sie geltenden Regelaltersgrenze in den Ruhestand wechseln. Fällt diese Ausnahme weg, müssten Betroffene entweder länger arbeiten oder eine dauerhaft geminderte Rente in Kauf nehmen.
Der Vorstoß, die Regelung auslaufen zu lassen, stammt nach den Angaben der Gewerkschaftsvertreter von der Rentenkommission der Bundesregierung. Ein Gremium hat den Vorschlag also erarbeitet, eine gesetzliche Entscheidung liegt damit noch nicht vor. Kommissionsempfehlungen sind für Regierung und Parlament nicht bindend; sie dienen als Grundlage für die politische Beratung. Angaben dazu, bis wann die Bundesregierung über den Vorschlag entscheiden will oder wie ein möglicher Übergang ausgestaltet wäre, wurden nicht genannt.
Debatte mit wirtschaftlicher Dimension
Die Auseinandersetzung um den vorgezogenen Rentenzugang berührt zwei Punkte, die für Unternehmen und Kapitalmärkte von Bedeutung sind: die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung und die Verfügbarkeit von Arbeitskräften. Ein längeres Verbleiben erfahrener Beschäftigter im Erwerbsleben würde das Arbeitsangebot erhöhen und die Ausgabenseite der Rentenversicherung entlasten. Die Gewerkschaften halten dem entgegen, dass insbesondere Beschäftigte in körperlich belastenden Tätigkeiten eine solche Verlängerung nicht ohne Weiteres leisten können. Konkrete Einspar- oder Kostenzahlen zu dem Kommissionsvorschlag wurden in den Stellungnahmen nicht genannt.
Bemerkenswert ist der Hinweis Wernekes auf die Länderebene. Die Rentenpolitik wird zwar auf Bundesebene entschieden, über den Bundesrat und über den Einfluss der Landesregierungen auf die Bundesparteien können die Länder aber Druck auf den Gesetzgebungsprozess ausüben. Damit richtet sich die Kritik der Gewerkschaften nicht allein an die Bundesregierung, sondern auch an die Landesregierungen.
Weitere Details zum Zeitplan der Reformdebatte, zu möglichen Übergangsregelungen für rentennahe Jahrgänge oder zu einer Reaktion der Bundesregierung auf die Kritik der Gewerkschaften liegen bislang nicht vor.
Quelle: FinanzNachrichten.de: Aktuelle Nachrichten
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