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Nach dem Tod einer nahestehenden Person gibt es für Hinterbliebene neben dem Trauern auch viel Organisatorisches zu regeln. Ein großer Teil davon ist das Klären der Erbschaft. Ist man unsicher, ob ein Vermögen vererbt wird, gibt es bestimmte Verfahren, die bei der Aufklärung helfen können.
Geerbtes Vermögen finden
Nicht immer hat man als Hinterbliebener die Chance gehabt, mit einer verstorbenen Person vorab das Erbe zu klären. Ist man sich deshalb nicht sicher, ob, wie und wie viel nach dem Tod hinterlassen wurde, müssen sich die Hinterbliebenen selbst auf die Suche machen. Geht es dabei etwa um Bargeldverstecke, müssen Erben selbst aktiv werden. Gibt es jedoch Anlass zur Vermutung, dass es noch ein bisher unbekanntes Vermögen auf Konten gibt, gibt es bestimmte Nachforschungsverfahren durch Bankenverbände. Das Nachforschungsverfahren des Bankenverbandes ist kostenlos. Um diesen Dienst jedoch in Auftrag geben zu können, muss vorab nachgewiesen werden, dass man erbberechtigt ist. „Die Suche berücksichtigt dabei naturgemäß nur aktuell bestehende und auf den Namen des Verstorbenen lautende Konten“, so der Bundesverband der deutschen Banken.
In manchen Fällen, zum Beispiel bei einem Kontaktabbruch mit einem Familienangehörigen, wird man über den Tod einer Person unter Umständen nicht informiert. Dann können potenzielle Erben Erbrecht-Ratgeber zufolge das Sterberegister zu Hilfe nehmen. Kommt also die Vermutung auf, dass ein Angehöriger verstorben sei und über Familie und Freunde gelangt man an keine hilfreichen Informationen, kann man als ein Familienmitglied eine Auskunft von dem zuständigen amtlichen Sterberegister erhalten. Ist die Person wirklich verstorben, muss im Anschluss geklärt werden, inwiefern man wirklich erbberechtigt ist.
Potenzielle Erben finden
Was passiert aber mit dem Vermögen, wenn keine Erben bekannt sind? Zunächst geht der Fall dann an das zuständige Nachlassgericht. Sind dort weder ein Testament noch die Adressen von potentiellen Erben zu finden, beauftragt das Gericht einen Nachlasspfleger, der sich aktiv auf die Suche nach potenziellen Erben macht.
Bei einem größeren Vermögen wird durch den Nachlasspfleger ein Erbenermittler beauftragt, der den Stammbaum des Verstorbenen genauer untersucht. Werden dabei Erben gefunden, stellt der Erbenermittler diesen eine Rechnung für seine Dienste. Sind jedoch keine gesetzlichen Erben vorhanden, geht der gesamte Nachlass an den Staat.
Haben potenzielle Erben Kenntnis über eine Erbschaft erhalten oder wurde ein möglicher Erbe für ein Vermögen gefunden, kommt es nicht direkt zu einem Übertrag der Erbmasse. Zunächst unterliegt jedes Erbe dem Erbschaftssteuergesetz und muss daher dem Finanzamt gemeldet werden. Des Weiteren müssen Testamente nach dem Tod des Verfassers umgehend an das zuständige Nachlassgericht übermittelt werden.
Das muss man über Erbschaften wissen
Darüber hinaus gibt es einige Irrtümer rund um das komplexe Thema Erbschaften, denen viele Erben erliegen. Wie Stiftung Warentest berichtet, ist ein häufiger Irrglaube zum Beispiel, dass der Ehepartner automatisch als alleiniger Erbe gilt. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn das auch wirklich so im Testament festgehalten wurde. Gibt es kein Testament, so gilt die gesetzliche Erbschaftsfolge und die „Erbgruppen erster Ordnung“, also Kinder, Enkel und Urenkel erben zuerst. Ein weiterer Irrtum der häufig für wahr gehalten wird, ist, dass uneheliche Kinder nicht erbberechtigt sind. Tatsächlich sind diese jedoch ebenso erbberechtigt, wie eheliche Kinder. Auch wenn diese explizit im Testament enterbt wurden, bleibt ein gewisser Pflichtteil bestehen. Ebenfalls eine Unwahrheit ist, dass ein Testament nur mit Hilfe eines Notars aufzusetzen ist. Zwar ist es in vielen Fällen ratsam einen Notar hinzuzuziehen, jedoch besteht dazu keine Pflicht. Wichtig ist es jedoch, dass das Testament handschriftlich festgehalten wird, da es sonst unwirksam ist: „Handschrift und Unterschrift sollen sicherstellen, dass Ihnen das Schriftstück nach Ihrem Tod zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Mit dem Computer getippte Seiten könnten auch von einer anderen Person stammen“, so Stiftung Warentest.
Reiche werden durch Erbschaften oft noch reicher
In einer Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) wird im Zuge einer Erbschaftsstudie festgehalten, dass die Hälfte aller Schenkungen und Erbschaften in Deutschland „die oberen zehn Prozent der Begünstigten“ erhalten. Dabei sind es oft bereits Vermögende, die sowohl am häufigsten, wie auch die größten Beträge erben. Im Durchschnitt betragen die Erbschaften etwa 85.000 Euro pro Person.
E. Schmal / Redaktion
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27 Kommentare
Es ist gut zu wissen, dass ein Testament umgehend an das Nachlassgericht übermittelt werden muss. Was passiert, wenn ein potenzieller Erbe erst nach der Übermittlung des Testaments von der Erbschaft erfährt?
Die Erwähnung des Erbrecht-Ratgebers ist hilfreich. Gibt es empfehlenswerte Online-Ressourcen, die man nutzen kann, um sich über das Erbrecht zu informieren?
Die Information, dass der Staat den Nachlass erhält, wenn keine Erben gefunden werden, ist ein starkes Argument dafür, ein Testament zu erstellen. So kann man sicherstellen, dass sein Vermögen nach seinen Wünschen verteilt wird.
Ich frage mich, ob es eine Frist gibt, innerhalb derer man das Nachforschungsverfahren bei den Banken in Auftrag geben muss. Verfällt der Anspruch auf das vererbte Vermögen nach einer bestimmten Zeit?
Ich habe selbst einmal eine Erbschaftsangelegenheit geklärt und kann bestätigen, dass der Nachweis der Erbberechtigung sehr aufwendig sein kann. Es ist gut, sich frühzeitig Unterstützung zu suchen.
Das kann ich gut nachvollziehen. Die Bürokratie kann wirklich erschlagend sein. Ein Anwalt für Erbrecht ist da oft eine große Hilfe.
Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass auch ein kleiner Nachlass versteuert werden muss. Die Erbschaftssteuer kann auch bei geringen Beträgen eine Rolle spielen.
Ich finde es gut, dass der Artikel darauf hinweist, dass es Irrtümer über Erbschaften geben kann. Gerade in emotional schwierigen Situationen ist es wichtig, sich korrekt zu informieren.
Es ist gut zu wissen, dass das Nachlassgericht aktiv wird, um Erben zu finden, wenn kein Testament vorliegt. Das zeigt, dass das System darauf ausgelegt ist, die rechtmäßigen Erben zu ermitteln.
Ich frage mich, wie genau ein Erbenermittler bei der Suche nach dem Stammbaum vorgeht, besonders wenn es sich um einen älteren Fall handelt oder die familiären Verhältnisse unübersichtlich sind. Wird da wirklich jeder Zweig untersucht?
Die Rolle des Nachlasspflegers ist sehr wichtig, besonders wenn es keine klaren Anweisungen des Verstorbenen gibt. Wie wird ein Nachlasspfleger ausgewählt und welche Qualifikationen muss er haben?
Die Erbschaftssteuerpflicht ist ein wichtiger Aspekt, der oft übersehen wird. Man sollte sich unbedingt vorab informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Die Information, dass die Suche nach Konten nur aktuell bestehende Konten berücksichtigt, ist entscheidend. Was passiert mit Geldern, die vor dem Tod des Erblassers aufgelöst wurden?
Die Erwähnung von Bargeldverstecken ist interessant. Wie sollte man in solchen Fällen vorgehen, um das Geld rechtmäßig zu erben? Gibt es da spezielle Regeln?
Die Information, dass der Staat den gesamten Nachlass erhält, wenn keine gesetzlichen Erben gefunden werden, ist ein wichtiger Punkt. Das sollte jeder wissen, der sich mit Erbschaftsangelegenheiten beschäftigt.
Die Erbschaftssteuer ist ein Thema für sich. Gibt es bestimmte Freibeträge, die man beachten sollte, um die Steuerlast zu minimieren? Das wäre eine sinnvolle Ergänzung zu diesem Artikel.
Ja, es gibt Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Es lohnt sich, sich da genau zu informieren oder einen Steuerberater zu konsultieren.
Ich finde es wichtig, dass das Nachforschungsverfahren des Bankenverbandes kostenlos ist, aber es ist auch klar, dass man seine Erbberechtigung nachweisen muss, bevor es durchgeführt wird. Wie kompliziert ist dieser Nachweis in der Praxis oft?
Der Nachweis kann tatsächlich aufwendig sein, besonders wenn keine aktuellen Dokumente vorliegen. Oft sind Geburtsurkunden und ggf. weitere Verwandtschaftsnachweise erforderlich.
Es ist gut zu wissen, dass man sich bei Unsicherheiten rund um die Erbschaft an einen Anwalt für Erbrecht wenden kann. Dieser kann einem bei allen Fragen und Problemen helfen.
Die Tatsache, dass Erbenermittler ihre Dienste in Rechnung stellen, sollte man im Hinterkopf behalten. Bei größeren Vermögen können diese Kosten erheblich sein. Gibt es Möglichkeiten, diese Kosten zu begrenzen?
Die Tatsache, dass Bargeldverstecke existieren können, ist überraschend. Wie sollte man diese Verstecke dokumentieren, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen?
Ich finde es bemerkenswert, dass selbst bei Kontaktabbruch mit Familienangehörigen noch Möglichkeiten bestehen, Informationen über deren Tod und mögliche Erbschaften zu erhalten. Das Sterberegister ist da eine wertvolle Ressource.
Es ist wichtig zu betonen, dass ein Nachlasspfleger beauftragt wird, wenn weder Testament noch Erben bekannt sind. Das gibt den Hinterbliebenen eine gewisse Sicherheit, dass der Fall nicht einfach vergessen wird.
Es ist beruhigend zu wissen, dass es ein Sterberegister gibt, falls man den Kontakt zu einem Familienmitglied verloren hat und befürchtet, dass dieses verstorben sein könnte. Wie lange dauert es in der Regel, bis man dort eine Auskunft erhält?
Die Kosten für einen Erbenermittler können erheblich sein, aber sie sind oft gerechtfertigt, wenn es um größere Vermögen geht. Es ist wichtig, sich vorab ein Angebot einzuholen und die Kosten zu vergleichen.
Die Möglichkeit, das Sterberegister zu nutzen, um Informationen über verstorbene Angehörige zu erhalten, ist ein wichtiger Hinweis. Das kann besonders hilfreich sein, wenn man den Kontakt verloren hat.