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Hinterbliebene aufgepasst: So klären Sie Unsicherheiten rund um die Erbschaft und finden vererbtes Vermögen!

Finanzen.netVon Finanzen.netvor 7 MonatenKeine Kommentare3.4k Aufrufe
Hinterbliebene aufgepasst: So klären Sie Unsicherheiten rund um die Erbschaft und finden vererbtes Vermögen!
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Nach dem Tod einer nahestehenden Person gibt es für Hinterbliebene neben dem Trauern auch viel Organisatorisches zu regeln. Ein großer Teil davon ist das Klären der Erbschaft. Ist man unsicher, ob ein Vermögen vererbt wird, gibt es bestimmte Verfahren, die bei der Aufklärung helfen können.

Geerbtes Vermögen finden



Nicht immer hat man als Hinterbliebener die Chance gehabt, mit einer verstorbenen Person vorab das Erbe zu klären. Ist man sich deshalb nicht sicher, ob, wie und wie viel nach dem Tod hinterlassen wurde, müssen sich die Hinterbliebenen selbst auf die Suche machen. Geht es dabei etwa um Bargeldverstecke, müssen Erben selbst aktiv werden. Gibt es jedoch Anlass zur Vermutung, dass es noch ein bisher unbekanntes Vermögen auf Konten gibt, gibt es bestimmte Nachforschungsverfahren durch Bankenverbände. Das Nachforschungsverfahren des Bankenverbandes ist kostenlos. Um diesen Dienst jedoch in Auftrag geben zu können, muss vorab nachgewiesen werden, dass man erbberechtigt ist. „Die Suche berücksichtigt dabei naturgemäß nur aktuell bestehende und auf den Namen des Verstorbenen lautende Konten“, so der Bundesverband der deutschen Banken.



In manchen Fällen, zum Beispiel bei einem Kontaktabbruch mit einem Familienangehörigen, wird man über den Tod einer Person unter Umständen nicht informiert. Dann können potenzielle Erben Erbrecht-Ratgeber zufolge das Sterberegister zu Hilfe nehmen. Kommt also die Vermutung auf, dass ein Angehöriger verstorben sei und über Familie und Freunde gelangt man an keine hilfreichen Informationen, kann man als ein Familienmitglied eine Auskunft von dem zuständigen amtlichen Sterberegister erhalten. Ist die Person wirklich verstorben, muss im Anschluss geklärt werden, inwiefern man wirklich erbberechtigt ist.

Potenzielle Erben finden



Was passiert aber mit dem Vermögen, wenn keine Erben bekannt sind? Zunächst geht der Fall dann an das zuständige Nachlassgericht. Sind dort weder ein Testament noch die Adressen von potentiellen Erben zu finden, beauftragt das Gericht einen Nachlasspfleger, der sich aktiv auf die Suche nach potenziellen Erben macht.

Bei einem größeren Vermögen wird durch den Nachlasspfleger ein Erbenermittler beauftragt, der den Stammbaum des Verstorbenen genauer untersucht. Werden dabei Erben gefunden, stellt der Erbenermittler diesen eine Rechnung für seine Dienste. Sind jedoch keine gesetzlichen Erben vorhanden, geht der gesamte Nachlass an den Staat.



Haben potenzielle Erben Kenntnis über eine Erbschaft erhalten oder wurde ein möglicher Erbe für ein Vermögen gefunden, kommt es nicht direkt zu einem Übertrag der Erbmasse. Zunächst unterliegt jedes Erbe dem Erbschaftssteuergesetz und muss daher dem Finanzamt gemeldet werden. Des Weiteren müssen Testamente nach dem Tod des Verfassers umgehend an das zuständige Nach­lass­gericht übermittelt werden.

Das muss man über Erbschaften wissen




Darüber hinaus gibt es einige Irrtümer rund um das komplexe Thema Erbschaften, denen viele Erben erliegen. Wie Stiftung Warentest berichtet, ist ein häufiger Irrglaube zum Beispiel, dass der Ehepartner automatisch als alleiniger Erbe gilt. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn das auch wirklich so im Testament festgehalten wurde. Gibt es kein Testament, so gilt die gesetzliche Erbschaftsfolge und die „Erbgruppen erster Ordnung“, also Kinder, Enkel und Urenkel erben zuerst. Ein weiterer Irrtum der häufig für wahr gehalten wird, ist, dass uneheliche Kinder nicht erbberechtigt sind. Tatsächlich sind diese jedoch ebenso erbberechtigt, wie eheliche Kinder. Auch wenn diese explizit im Testament enterbt wurden, bleibt ein gewisser Pflichtteil bestehen. Ebenfalls eine Unwahrheit ist, dass ein Testament nur mit Hilfe eines Notars aufzusetzen ist. Zwar ist es in vielen Fällen ratsam einen Notar hinzuzuziehen, jedoch besteht dazu keine Pflicht. Wichtig ist es jedoch, dass das Testament handschriftlich festgehalten wird, da es sonst unwirksam ist: „Hand­schrift und Unter­schrift sollen sicher­stellen, dass Ihnen das Schrift­stück nach Ihrem Tod zweifels­frei zuge­ordnet werden kann. Mit dem Computer getippte Seiten könnten auch von einer anderen Person stammen“, so Stiftung Warentest.

Reiche werden durch Erbschaften oft noch reicher



In einer Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) wird im Zuge einer Erbschaftsstudie festgehalten, dass die Hälfte aller Schenkungen und Erbschaften in Deutschland „die oberen zehn Prozent der Begünstigten“ erhalten. Dabei sind es oft bereits Vermögende, die sowohl am häufigsten, wie auch die größten Beträge erben. Im Durchschnitt betragen die Erbschaften etwa 85.000 Euro pro Person.



E. Schmal / Redaktion



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