Die Kapsch TrafficCom AG hat ihre Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung geladen. Das Treffen findet am Mittwoch, 9. September 2026, um 10:00 Uhr (MESZ) in Wien statt, und zwar im Konferenzzentrum im Haus twelve an der Wienerbergstraße 11 im 10. Wiener Gemeindebezirk. Die Einberufung wurde am 11. August 2026 über den Nachrichtendienst EQS veröffentlicht.
Der Verkehrstechnikkonzern, der an der Wiener Börse im Amtlichen Handel notiert ist (ISIN AT000KAPSCH9), führt die Versammlung ausdrücklich als Präsenzversammlung ohne virtuelle Teilnahmemöglichkeit durch. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 9:30 Uhr. Die Gesellschaft behält sich vor, bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen; wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, kann vom Einlass ausgeschlossen werden. Bevollmächtigte sollen zusätzlich die auf sie ausgestellte Vollmacht mitbringen.
Keine Abstimmung über eine Ausschüttung
Die Tagesordnung umfasst neun Punkte. Nach der Vorlage von Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025/26 samt Lageberichten, konsolidiertem Corporate-Governance-Bericht und Bericht des Aufsichtsrats folgt formal die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns. Dieser Punkt entfällt laut Einberufung mangels eines ausschüttungsfähigen Bilanzgewinns. Eine Dividendenabstimmung steht damit nicht zur Debatte.
Weiter sollen die Aktionäre über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für 2025/26 entscheiden, über die Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026/27 und über den Vergütungsbericht. Ebenfalls vorgesehen sind eine Wahl in den Aufsichtsrat und ein Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder.
Genehmigtes Kapital und Satzungsänderung
Der aus Kapitalmarktsicht weitreichendste Punkt steht am Ende der Liste: Kapsch TrafficCom will ein neues genehmigtes Kapital schaffen, das auch die Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlagen ermöglicht. Zur Abstimmung stehen zudem der Ausschluss des Bezugsrechts und eine entsprechende Änderung von § 5 der Satzung (Grundkapital und Aktien). Ein genehmigtes Kapital ist eine im Vorhinein erteilte Ermächtigung an den Vorstand, das Grundkapital innerhalb festgelegter Grenzen ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss zu erhöhen. Zu diesem Punkt legt der Vorstand einen Bericht gemäß § 170 Abs 2 in Verbindung mit § 153 Abs 4 AktG vor. Angaben zum Volumen der geplanten Ermächtigung enthält die Einberufung nicht.
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 14,3 Millionen Euro, verteilt auf 14.300.000 Inhaber-Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme; eigene Aktien hält das Unternehmen nach eigenen Angaben weder unmittelbar noch mittelbar.
Fristen für Aktionäre
Die zentralen Unterlagen – darunter Jahres- und Konzernabschluss, Corporate-Governance-Bericht, Aufsichtsratsbericht, Vergütungsbericht, die Beschlussvorschläge zu den Punkten 2 bis 9 sowie die Erklärung des Kandidaten für die Aufsichtsratswahl samt Lebenslauf – sind spätestens ab 19. August 2026 auf der Unternehmenswebsite abrufbar.
Teilnahme- und stimmberechtigt ist, wer am Ende des Nachweisstichtags 30. August 2026 (24:00 Uhr MESZ) Aktionär ist und dies nachweist. Als Nachweis dient eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft bis spätestens 4. September 2026, 24:00 Uhr, zugehen muss – per E-Mail, Fax, Post oder SWIFT über den in der Einberufung genannten Dienstleister. Die Bestätigung darf bei Vorlage nicht älter als sieben Tage sein und wird in deutscher oder englischer Sprache akzeptiert. Der Stichtag berührt weder die Handelbarkeit der Aktien noch eine Dividendenberechtigung.
Vollmachten müssen in Textform auf eine bestimmte Person lauten und bis 7. September 2026, 16:00 Uhr, eingehen, sofern sie nicht am Versammlungstag an der Eingangskontrolle übergeben werden. Als weisungsgebundener unabhängiger Stimmrechtsvertreter steht ein Vertreter des Interessenverbands für Anleger (IVA) zur Verfügung.
Für Aktionärsinitiativen gelten gestaffelte Schwellen und Termine: Ergänzungen der Tagesordnung setzen 5 Prozent des Grundkapitals voraus und müssen bis 19. August 2026 vorliegen, Beschluss- und Wahlvorschläge zu bestehenden Punkten 1 Prozent des Grundkapitals bei einer Frist bis 31. August 2026. Wahlvorschläge für den Aufsichtsrat sind nur mit der Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG zulässig.
Aufsichtsrat und Quotenregelung
Der Aufsichtsrat war bislang mit drei Männern und drei Frauen besetzt. Damit ist das Mindestanteilsgebot nach § 86 Abs 6a AktG erfüllt; nach Darstellung der Gesellschaft bleibt die Quote auch bei der Wahl eines siebten Mitglieds gewahrt. Ein Widerspruch nach § 86 Abs 9 AktG wurde nicht erhoben.
Die Einberufung fällt in eine Phase organisatorischer Veränderungen: Ende Juli 2026 war der Wechsel im Finanzvorstand gemeldet worden, zudem hatte die KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH am 3. August 2026 die Verpfändung von 9.050.614 Aktien offengelegt. Die Aktie schloss am 10. August 2026 auf Tradegate bei 4,670 Euro und damit 0,64 Prozent niedriger.
Quelle: FinanzNachrichten.de: Aktuelle Nachrichten
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