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Für dich zusammengefasst:
Von der Leyen antwortete mit den Äußerungen auf die Frage, wie sie nach der Einigung auf ein Rahmenabkommen zum Ende des Iran-Kriegs zu möglichen Sanktionsaufhebungen steht. Sie ergänzte, Sanktionen würden verhängt, um Verhaltensänderungen herbeizuführen. Wenn sich das Verhalten glaubwürdig und nachhaltig ändere, könnten sie aufgehoben werden. Umgekehrt gelte jedoch ebenfalls: „Solange es keine Verhaltensänderung gibt, können Sanktionen nicht aufgehoben werden.“
Von der Leyen erklärte dazu allerdings, dass die EU wegen Menschenrechtsverletzungen und wegen der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen Sanktionen gegen den Iran verhängt habe. Demnach könnten Wirtschaftssanktionen wegen iranischer Nuklearaktivitäten unabhängig von den Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen aufgehoben werden.
Zu den Sanktionen, die der Iran seit Jahren gelockert sehen will, gehören diejenigen, die einen Verkauf von Rohöl, Ölprodukten und Erdgas in die EU unmöglich machen. Zudem sind aber auch zahlreiche andere Handelsbereiche sowie zahlreiche iranische Banken und der Verkehrssektor von weitreichenden Sanktionen betroffen. Sie wurden über einen Beschluss der Vereinten Nationen eingeführt, um den Bau einer iranischen Atombombe zu verhindern. Hinzu kommen noch zahlreiche EU-Strafmaßnahmen gegen iranische Organisationen und Personen, die Russlands Krieg gegen die Ukraine unterstützen und an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind. Sie wurden zuletzt immer wieder verschärft.
Grundsätzlich begrüßten von der Leyen und auch EU-Ratspräsident António Costa die Einigung der USA und des Irans auf ein Rahmenabkommen. Costa sagte, er hoffe, dass es den kostspieligen Krieg beende und die vollständige Wiederherstellung der freien Schifffahrt in der Straße von Hormus ermöglichen werde./aha/DP/men
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, DE000NB6Q5P8
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6 Kommentare
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