Der Münchner Netzwerkausrüster aconnic AG stand vor einem Refinanzierungsproblem: Eine Finanzierungsvereinbarung über 23 Millionen Euro, die ursprünglich 2023 abgeschlossen worden war, lief im August 2026 aus. Während die Parteien verhandelten, blieb sie vorübergehend in Kraft. Nun steht die Lösung.
WKN A0LBKW · ISIN DE000A0LBKW6
Chart: XETRA, 3 Monate · Kursangabe im Text: Schlusskurs vom 27. Oktober 2026
aconnic und die Investoren schlossen eine verbindliche Vereinbarung, die die Laufzeit bis August 2027 verlängert. Nominalwert und Zinsen sind endfällig, werden also erst am Ende der Laufzeit zurückgezahlt. Gleichzeitig haben beide Seiten festgelegt, dass eine teilweise oder vollständige vorzeitige Tilgung jederzeit ohne zusätzliche Kosten möglich ist.
Für die Aktionäre zählt vor allem, was CEO Werner Neubauer offen anspricht: Die zu geringe Finanzierungskraft habe bisher verhindert, das vorhandene Geschäftspotenzial bei bestehenden und neuen Kunden vollständig zu nutzen. Mit der gesicherten Finanzierung kann sich das Unternehmen nun stärker auf die Erfüllung bestehender Aufträge konzentrieren, statt Ressourcen in Finanzierungsprojekte zu stecken.
Noch nicht abgeschlossen ist die zweite Baustelle. Wandelanleihen – also Schuldverschreibungen, die in Aktien umgetauscht werden können – über insgesamt 4 Millionen Euro liefen mit Oktober 2026 aus. Auf Basis einer Absichtserklärung führt aconnic mit den betreffenden Investoren finale Verhandlungen über eine Verlängerung. Eine Materialfinanzierung in gleicher Höhe steht dem Unternehmen nach eigenen Angaben vollständig zur Verfügung.
Die Aktie legte am Tag der Mitteilung rund 25 Prozent zu, bei einem mittleren Tagesumsatz im einstelligen Tausend-Euro-Bereich – das Papier ist sehr dünn gehandelt, sodass einzelne Orders solche Ausschläge auslösen können.
Offen bleibt, ob die laufenden Verhandlungen über die Wandelanleihen zu einer Verlängerung führen und zu welchen Konditionen – eine Mitteilung dazu steht noch aus.
Dieser Beitrag ist eine journalistische Einordnung und keine Anlageberatung. Er stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.

