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Bei Börsenverlusten dürfen Anleger diese steuerlich geltend machen. Hier erfahren Sie, wie Aktienverluste von der Steuer abgesetzt werden können.
Die erlittenen finanziellen Verluste bei der Veräußerung von Aktien können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden.
Das gilt grundsätzlich
Generell dürfen Verluste aus Aktienanlagen nur mit Gewinnen aus anderen Aktienanlagen verrechnet werden. Banken und Fiskus unterscheiden dabei strikt zwischen Altverlusten, die bis Ende 2008 entstanden sind, und Verlusten, die unter der Abgeltungssteuerpflicht ab 2009 aus Neuanlagen entstehen. Realisierte Verluste aus Wertpapieren, die nach dem Start der Abgeltungssteuer 2009 erworben wurden, dürfen mit Gewinnen aus Aktien oder Aktienfonds verrechnet werden. Dabei müssen Anleger beachten, dass eine automatische Verrechnung nur innerhalb eines Finanzinstituts erfolgt.
Bleibt beispielsweise Ende 2020 aus allen Kapitalanlagen ein Verlust übrig, kann dieser in künftige Jahre vorgetragen und mit dort entstehenden Gewinnen und Kapitalerträgen verrechnet werden. Wichtig ist, dass Anleger bis zum 15. Dezember die Ausstellung einer Verlustbescheinigung bei ihrem Kreditinstitut beantragen. Nach Jahresablauf kann diese dann mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.
Zusätzlich müssen Anleger beachten, dass Verluste nicht mit anderen Gewinnen aus Aktien steuermindernd verrechnet werden können, wenn die Anteile trotz Kursrückgängen im Depot behalten werden. Denn Verluste können dem Finanzamt gegenüber nur dann geltend gemacht werden, wenn diese auch in der Realität mit Verlust veräußert worden sind.
Geeignete Steuerprogramme im Überblick
| Anbieter | Konditionen | Geeignet für | |
|---|---|---|---|
| smartsteuer* | 39,00 € | Zum Anbieter* | Selbstständige, Freiberufler, Angestellte, Rentner |
| WISO Steuer* | ab 35,99 € | Zum Anbieter* | Jeder: Studenten, Angestellte, Kapitalanleger, Hausbesitzer, Rentner, Selbstständige |
| wundertax* | 34,00 € | Zum Anbieter* | Angestellte |
| Zasta* | ab 50,00 € | Zum Anbieter* | Angestellte |
| steuermachen* | ab 99,00 € | Zum Anbieter* | Angestellte, Beamte, Rentner und Studenten |
Das sind die Regelungen 2020
Ob es verfassungsgemäß ist, dass Aktienverluste aus ab 2009 getätigten Aktienkäufen nur mit Aktiengewinnen gegengerechnet werden dürfen, prüft derzeit der Bundesfinanzhof (BFH, Az. VIII R 11/18). Ein Urteil ist hier noch nicht gefallen. Allerdings hat das Bundesfinanzministerium mit dem Jahressteuergesetz 2019 die Gesetzeslage um wertlos ausgebuchte Aktien ab 2020 grundlegend geändert. Werden Aktien nach einer Firmenpleite wertlos, dürfen Anleger die erlittenen Totalverluste ab 2020 nur noch bis zu einer Höhe von 10.000 mit den übrigen steuerpflichtigen Kapitalerträgen verrechnen. Die nicht genutzten Verluste werden auf künftige Jahre vorgetragen.
Bis 2018 erlaubte der Fiskus nur dann eine Verrechnung, wenn der Verlust nicht zu hoch ausfiel. Wenn also der Verkaufserlös nur so hoch war, um die Bankspesen für den Verkauf zu decken, wurde die Verlustverrechnung nicht akzeptiert. Doch auch hier sprach der Bundesfinanzhof (Az. VIII R 32/16) ein Machtwort. „Die steuerliche Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von Aktien hängt nicht von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten ab“. Somit ist jetzt die Übertragung gegen Entgelt eine Veräußerung, unabhängig davon, wie hoch die Erlöse am Ende ausfallen.
Aktienverluste gegen Gewinne steuerlich absetzen
Die Aktienverluste, die steuerlich abgesetzt werden könne, beziehen sich auf zwei Arten von Gewinnen:
1. Gewinne aus verkauften Aktien
2. Gewinne aus verkauften Aktienfonds
Dem entgegen stehen die Gewinne und Erträge, welche nicht verrechnet werden können:
1. Zinsen
2. Gewinne, die mit anderen Wertpapieren gemacht wurden
3. Dividenden
Diese Gewinne werden getrennt versteuert und können nicht mit Aktienverlusten verrechnet werden.
Sollte die Verlusthöhe die Gewinnhöhe übersteigen, erfolgt durch den Verlustvortrag eine Verrechnung. Der Verlustvortrag dient dazu, die Verluste, die in einem Jahr gemacht wurden, in die folgenden Jahre zu übertragen und dementsprechend steuerlich abzusetzen. Dieser ist sinnvoll, da er die Steuerlast verringern kann. Außerdem können Steuererklärungen nur vier Jahre rückwirkend eingereicht werden, Verlustvorträge wirken hingegen bis zu sieben Jahre zurück.
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Autoren, Herausgeber und die zitierten Quellen haften nicht für etwaige Verluste, die durch den Kauf oder Verkauf der in den Artikeln genannten Wertpapiere oder Finanzprodukte entstehen.
Bildquellen: Lisa S. / Shutterstock.com
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14 Kommentare
Die Unterscheidung zwischen Altverlusten (bis 2008) und Neuanlagen (ab 2009) ist entscheidend. Hat jemand eine klare Erklärung, warum diese Trennung vorgenommen wurde und welche Auswirkungen das konkret hat?
Ich plane, einige Aktien zu verkaufen, um Verluste zu realisieren und meine Steuerlast zu senken. Der Artikel hat mir geholfen, die wichtigsten Punkte zu verstehen.
Ich habe gelesen, dass es bei der Veräußerung von Aktien auf die Stückzahl ankommt. Spielt das auch eine Rolle bei der Berechnung des Verlustes, den ich steuerlich geltend machen kann?
Es ist riskant, Aktien im Depot zu behalten, nur weil man hofft, dass der Kurs wieder steigt. Der Artikel macht deutlich, dass man diese Verluste erst nutzen kann, wenn man die Aktien tatsächlich verkauft hat.
Der Artikel erklärt gut, wie man Verluste verrechnet, aber was passiert, wenn man Aktien in verschiedenen Währungen besitzt? Müssen die Verluste dann erst in Euro umgerechnet werden?
Ich bin gespannt auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Az. VIII R 11/18) bezüglich der Verrechnung von Aktienverlusten. Wenn die aktuelle Regelung als verfassungswidrig eingestuft wird, könnte das viele Anleger entlasten.
Ich bin etwas verwirrt: Der Artikel sagt, dass Verluste nur mit Gewinnen aus Aktienanlagen verrechnet werden dürfen. Gilt das auch, wenn ich gleichzeitig Gewinne aus anderen Kapitalanlagen, wie z.B. Immobilien, habe?
Die automatische Verrechnung innerhalb eines Finanzinstituts ist praktisch. Aber was ist, wenn ich meine Aktien bei verschiedenen Banken habe? Muss ich dann mehrere Verlustbescheinigungen beantragen?
Die Information über die Änderung der Regelungen für wertlos ausgebuchte Aktien ab 2020 ist sehr wichtig. Ich hätte das fast übersehen und hätte dann eine böse Überraschung bei der Steuererklärung.
Ich finde es gut, dass man Verluste in zukünftige Jahre vortragen kann, aber wie lange ist dieser Vortrag maximal möglich? Der Artikel erwähnt das leider nicht.
Die Frist bis zum 15. Dezember für die Verlustbescheinigung ist wichtig zu wissen. Ich habe schon schlechte Erfahrungen gemacht, weil ich das vergessen habe und dann Geld an den Fiskus verloren habe.
Die Tatsache, dass man Verluste nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnen kann, finde ich ehrlich gesagt ungerecht. Warum dürfen diese nicht mit anderen Einkunftsarten angerechnet werden?
Die Begrenzung der Totalverluste auf 10.000 € ab 2020 bei wertlos ausgebuchten Aktien ist eine deutliche Verschlechterung. Das trifft vor allem Anleger hart, die in insolvente Unternehmen investiert haben.
Die genannten Steuerprogramme scheinen eine gute Übersicht zu bieten. WISO Steuer ist mit 35,99 € am günstigsten, aber ist es auch für meine komplexen Kapitalanlagen geeignet?