Am 26. Oktober 2026 kommt es zur Gläubigerversammlung der PAUL Tech AG. Kurz davor tritt ein Anleihegläubiger mit einem eigenen Vorschlag auf den Plan: Er fordert eine Verlängerung der ausstehenden Anleihe und verlangt dafür spürbar mehr als bisher vereinbart war.
Die Anleihe läuft derzeit mit einem Kupon von sieben beziehungsweise neun Prozent und sollte 2026 enden. Der alternative Vorschlag sieht eine Laufzeitverlängerung bis zum 1. September 2028 vor. Ab dem 1. Dezember 2026 soll der Zinssatz auf zehn Prozent pro Jahr steigen, zahlbar in zwei Raten jährlich. Am Laufzeitende würde die Anleihe zu 108 Prozent des Nennbetrags zurückgezahlt. Hinzu kommen verpflichtende Teilrückzahlungen während der Laufzeit.
Neu aufgenommenes Eigenkapital ab einer Schwelle von 30 Millionen Euro muss das Unternehmen zu mindestens der Hälfte zur Tilgung der Anleihe einsetzen. Der Mehrheitsaktionär der PAUL Tech AG soll außerdem ein Pfandrecht über rund 7,5 Prozent des Aktienkapitals zugunsten der Gläubiger bestellen. Damit erhalten die Anleihegläubiger im Fall eines Scheiterns ein direktes Sicherungsmittel gegenüber dem Haupteigentümer. Vorgesehen ist zudem die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger.
Bereits vor der Versammlung liegen Absichtserklärungen von Gläubigern vor, die gemeinsam mehr als die Hälfte des ausstehenden Nennbetrags der Anleihe halten. Sie wollen dem alternativen Vorschlag zustimmen. Eine Mehrheit der Gläubiger reicht nach dem Schuldverschreibungsgesetz allerdings nicht allein aus: Das Unternehmen muss dem Beschluss ebenfalls zustimmen, damit er umgesetzt werden kann. Die PAUL Tech AG hat das Ergänzungsverlangen geprüft und erklärt, den Vorschlag zu unterstützen.
Die Tagesordnung der Gläubigerversammlung wird um den alternativen Vorschlag ergänzt. Ob auf der Versammlung am 26. Oktober eine wirksame Beschlussfassung zustande kommt, entscheidet sich dann mit den Stimmen der anwesenden Gläubiger.
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